Windräder in Swisttal Richter geben Windradbetreibern recht

Swisttal-Odendorf/Köln · Das Verwaltungsgericht Köln lehnt die Klage Swisttals gegen die Genehmigung der vier Windradanlagen in Swisttal-Odendorf ab. Der Baustopp bleibt aber bestehen.

Drehen sich die vier Windräder bei Odendorf doch noch? Gestern zumindest musste die Gemeinde Swisttal eine juristische Niederlage einstecken, den Windpark des ostfriesischen Windenergiebetreibers Enercon zwischen Odendorf und der Kreisgrenze zu Euskirchen zu verhindern.

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, die Klage der Kommune gegen die Genehmigung der Windenergieanlagen seitens der Bezirksregierung abzuweisen.

Swisttal sei nicht klagebefugt, erklärte Pierre Becker-Rosenfelder, Pressesprecher des Kölner Verwaltungsgerichts.

Grund

Die Kommune wäre „nicht in eigenen Rechten verletzt“ worden. Sie müsse sich insbesondere an dem einmal erklärten Einvernehmen festhalten lassen. Denn: Bereits im Jahr 2005 hatte Enercon eine Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen erhalten. „Nachdem die Gemeinde noch 2006 ihr Einvernehmen mit dem beantragten Vorhaben erklärt hatte, wollte sie in der Folge einen neuen Bebauungsplan aufstellen und erließ hierzu eine Veränderungssperre“, sagte Becker-Rosenfelder.

Dieses Einvernehmen habe die Gemeinde dann allerdings 2009 aufgegeben. Damals war an dem beabsichtigten Bauplatz ein Vorkommen der vom Aussterben bedrohten Grauammer bekannt geworden. Anschließend gab die Kommune die Idee auf, einen neuen Bebauungsplan aufzustellen. Das Bauvorhaben stelle eine erhebliche Gefährdung für die Grauammer dar.

Da die Bezirksregierung eine Umweltverträglichkeitsprüfung als nicht erforderlich erachtete, erteilte sie 2014 die Genehmigung zum Bau der Räder. Die vier Masten stehen bereits, an einer Anlage fehlen noch die Flügel, da die Gemeinde einen Baustopp erwirkte. Kurz vor Weihnachten 2015 hatte das Oberverwaltungsgericht Münster beschlossen, dass Enercon den Windpark nicht weiterbauen darf.

Baustopp wird nicht aufgehoben

Eine individuelle Betroffenheit wäre nicht bei der Kommune, sondern etwa „anerkannten Umweltverbände“ statthaft, sagte Becker-Rosenfelder. Eine Aufhebung des Baustopps bedeute das Urteil indes nicht, so der Gerichtssprecher. Zunächst habe die Gemeinde einen Monat nach Zusendung des Urteils Zeit, Berufung einzulegen. Bis über diesen Verfahrenschritt entschieden ist, könnten noch einmal fünf Monate ins Land ziehen, bevor weitergebaut werden dürfe.

Petra Kalkbrenner, Bürgermeisterin der Gemeinde Swisttal, die bei der Verhandlung anwesend war, erklärte gestern, zunächst die Fraktionen informieren zu wollen. „Sobald die Urteilsbegründung vorliegt, wird die beauftragte Fachanwaltskanzlei die Erfolgsaussichten einer Berufung darstellen“, sagte Kalkbrenner. „Danach wird die Angelegenheit dem Rat zur Entscheidung über die Berufung unterbreitet.“

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