20-Jährige in Flüchtlingsunterkunft missbraucht Prozess um Vergewaltigung in Swisttal gestartet

SWISTTAL · Ein 25-Jähriger Flüchtling muss sich seit Montag vor dem Bonner Landgericht verantworten. Er soll im August vergangenen Jahres eine 20-Jährige in einer Swisttaler Flüchtlingsunterkunft vergewaltigt und ihren Freund mit einem Messer attackiert haben.

Eigentlich war der 25-Jährige aus seinem Heimatdorf im Norden des Irak geflohen, um nach eigener Aussage „willkürlicher Inhaftierung zu entgehen“. Nun droht dem Geflüchteten aber dennoch eine längere Haftstrafe: Wegen schweren sexuellen Missbrauchs sowie gefährlicher Körperverletzung muss er sich vor dem Bonner Landgericht verantworten.

Schon zu Beginn des Prozesses zeigte sich der Angeklagte dabei geständig. Abgespielt haben sollen sich die ihm vorgeworfenen Taten am 4. August vergangenen Jahres gegen 2 Uhr in einer Flüchtlingsunterkunft in Swisttal. Dort bewohnte der 25-Jährige ein Einzelzimmer, das er am Vorabend der Tat einem Mitbewohner und dessen Freundin zur Verfügung gestellt hatte, damit diese dort ungestört Zeit verbringen konnten.

Nachdem der 35-jährige nach einigen Stunden den Raum verließ, soll sich der Angeklagte in das Zimmer geschlichen, die Tür abgeschlossen und sich auf die junge Frau, die zu dem Zeitpunkt im Bett gelegen hatte, gestürzt haben. Er schlug der 20-Jährigen dann unvermittelt ins Gesicht und vergewaltigte sie.

Dabei soll er ihr laut Staatsanwaltschaft mit einem rund 20 Zentimeter langen Küchenmesser gedroht haben. Als wenig später dann der Freund des Opfers mit anderen Bewohnern an der Tür klopfte, ließ der 25-Jährige von der jungen Frau ab und verließ den Raum.

Freund mit Messer bedroht

Mit dem Messer in der Hand soll er vor der Zimmertür versucht haben, dem 35-jährigen Freund des Opfers in den Bauch zu stechen. Dabei wurde er allerdings von anderen Mitbewohnern überwältigt. Wenig später wurde der Angeklagte von Polizeibeamten in Gewahrsam genommen.

Gleich zu Beginn des Prozesses legte er zunächst ein Geständnis ab, sagte dann aber, er habe die 20-Jährige nicht mit dem Messer bedroht. Auf mehrfache Nachfragen des Vorsitzenden Richters Marc Eumann räumte er schließlich aber auch die Bedrohung mit dem Messer ein und bestätigte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft in vollem Umfang.

Seit Anfang Dezember lebte der 25-Jährige in der Einrichtung in Swisttal. In seinem Heimatdorf wurde er nach eigenen Angaben mehrfach aus Willkür von einer schiitischen Miliz inhaftiert. Im Oktober 2015 floh er schließlich über die Türkei, Griechenland, Mazedonien, Serbien, Kroatien und Österreich nach Deutschland.

Angeklagtem wurde Asyl verwehrt

Wenige Monate vor der Tat wurde er vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Geflüchteter anerkannt, Asyl wurde ihm jedoch verwehrt. Momentan befindet sich der Angeklagte wegen Fluchtgefahr in der JVA Köln. Von dort aus wurde in seinem Namen ein Brief mit Morddrohungen an die 20-Jährige und ihren Freund an das Amtsgericht in Euskirchen verschickt.

Die kuriose Erklärung: Seinen Angaben zufolge sei dafür nicht er, sondern ein Mitinhaftierter verantwortlich. Warum er das getan haben soll, konnte er aber nicht sagen. Der Mitinhaftierte soll im Verlaufe des Prozesses nun ebenfalls befragt werden. Das Opfer wird voraussichtlich Ende nächsten Monats vor Gericht aussagen.

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