Während Sturmtief "Burglind" Pavillon ramponierte Autos in Heimerzheim

Bonn/Swisttal · Das Sturmtief "Burglind" richtete im Januar in der Region viel Schaden an. Ein eher kleinerer landete nun vor Gericht: Eine Gastronomin wurde verklagt, weil ihr Pavillon vom Wind gegen zwei Autos geschoben wurde. Ein Urteil gibt es wohl nicht.

In den ersten Tagen des neuen Jahres fegte Sturmtief „Burglind“ mit Spitzenböen bis zu 200 Stundenkilometer über die Region. Der Orkan entwurzelte zahlreiche Bäume, kappte Stromleitungen und hat den Bahnverkehr zum Stillstand gebracht. Am zweiten Sturmtag, am 3. Januar 2018, hatte eine Orkanböe auch ein weißes Pavillonzelt erfasst, das vor einem Restaurant in Heimerzheim installiert worden war. Das gesamte Zelt, in dem noch der Weihnachtsbaum stand, wurde gegen zwei parkende Autos geschoben und hatte sie ramponiert.

Ein Fall, der jetzt das Bonner Landgericht beschäftigt: Denn der Besitzer der beiden Autos hat die Restaurantbesitzerin und Eigentümerin des Pavillons wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf 6300 Euro Schadensersatz verklagt. Der Zeltvorbau – sechs Meter lang, drei Meter breit und vier Meter hoch – sei nicht ausreichend gesichert gewesen.

Das sei eine fahrlässige Gefährdung für das gesamte Gelände und auch Personen, die dort ein- und ausgegangen seien. Die Pavillon-aufstellerin jedoch bestritt den Vorwurf: Sie habe den Pavillon, der bereits im Herbst 2017 aufgebaut worden war, zusätzlich mit acht Gehwegplatten aus Beton, einer hölzernen Sitzbank und zudem noch mit zwei Wandbefestigungen gesichert. Im Übrigen – so die Gastronomin – sei Sturmtief „Burglind“ ein unabwendbares Naturereignis gewesen.

In einem Gütetermin jedoch hielt Richter Manfred Kaufmann, Vorsitzender der 18. Zivilkammer, der Eigentümerin entgegen: Nach seiner „laienhaften Betrachtung hätte der Pavillon wie das aufgespanntes Segel eines Bootes gewirkt.“ Entsprechend hätte dieses „Segel“ bei Starkwind unbedingt „gerefft“, also eingezogen werden müssen.

Entsprechend hätte die Beklagte – nach den ersten Sturmwarnungen – die Verkleidung des Pavillons bis aufs Gerüst abnehmen müssen. Nach Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist ein Pavillon dann „fehlerhaft errichtet, wenn er Windböen von 9 Beaufort beziehungsweise mehr als 80 Stundenkilometer nicht standhält“. Damit müsse in der Region gerechnet werden.

Um sich das professionelle Gutachten eines Statikers zu ersparen, hat das Gericht einen Vergleich vorgeschlagen: Die Eigentümerin des Pavillons zahlt dem Kläger 82,5 Prozent der Klagesumme, das sind 5200 Euro, für seine beschädigten Autos. Beide Parteien haben zugestimmt, haben aber noch eine Frist von zwei Wochen, zu widerrufen. Falls der Vergleich nicht halten sollte, gibt es ein Urteil.

(AZ: Landgericht Bonn 18 O 52/18)

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