Gewerbe in Swisttal Müllentsorger Hündgen erweitert Betrieb in Ollheim

SWISTTAL-OLLHEIM · Die Firma Hündgen in Swisttal-Ollheim möchte wachsen. Am Entsorgungs- und Recyclingsbetrieb sind eine neue Anlage sowie eine Hallenerweiterung geplant. Laut Gutachten müssen Anwohner keine Beeinträchtigungen fürchten.

Die Firma Hündgen in Ollheim will ihren Entsorgungs- und Recyclingbetrieb erweitern. Geplant sind eine neue Anlage zur Herstellung von Kunststoffgranulaten und eine Anlage zur Herstellung von Ersatzbrennstoffen. Darüber hinaus hat das Unternehmen eine Hallenerweiterung beantragt, um die Lagerflächen zu vergrößern. Für diese „wesentliche Änderung“ der bestehenden Anlage hat die Firma Winfried W. Hündgen Vermietung/Verpachtung bei der Bezirksregierung Köln eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragt. Über Details wurde der Planungs- und Verkehrsausschuss in seiner jüngsten Sitzung informiert.

Am Standort Peterstraße in Ollheim betreibt die Firma Hündgen Entsorgungs GmbH eine Sortieranlage für Leichtverpackungen (LVP), die im Sommer 2017 genehmigt wurde. Konkret werden dort seit 1. Oktober 2018 in der ersten Ausbaustufe 85.000 Tonnen jährlich sortiert, in der genehmigten Endausbaustufe sollen es maximal 150.000 Tonnen pro Jahr sein. Gelagert und sortiert werden ausschließlich nicht gefährliche Abfälle.

Laut Firmenbeschreibung handelt es sich aktuell um „eine der innovativsten Anlagen, wenn nicht sogar um die innovativste Anlage, die sich derzeit auf dem Markt befindet“. Durch „intelligente Kombination und Anordnung der einzelnen Aggregate“ werde erreicht, dass zum Beispiel nicht nur eine Sortierung von Kunststoffen oder Metallen allgemein durchgeführt, sondern auch die Trennung verschiedener Kunststoffe und Metalle in Art und Form realisiert werden kann.

Die Anlagentechnik übersteigt gesetzliche Anforderungen

Die Anlagentechnik liege deutlich über den gesetzlichen Anforderungen. Das sei auch der Grund für die finanzielle Förderung des Projekts durch die Europäische Union und das Land Nordrhein-Westfalen. Eigentümer und Antragsteller der Anlage ist die Firma Winfried W. Hündgen Vermietung/Verpachtung, Betreiber die Firma Hündgen Entsorgungs GmbH & Co. KG.

Die bestehende Abfallsortieranlage in Halle 9 soll um 3690 Quadratmeter auf dann fast 10.000 Quadratmeter vergrößert werden. Die Lagermenge soll allerdings nicht erhöht werden. Vielmehr ist eine Erweiterung der Abfallsortieranlage um eine Nebenanlage geplant, um die Kunststoffe oder Textilien aus der Sortieranlage direkt vor Ort zu zerkleinern und zu Ersatzbrennstoffen und Kunststoffgranulat zu verarbeiten. Insgesamt ist geplant, auf diese Weise rund 75.000 Tonnen Abfall zu behandeln. Ersatzbrennstoffe sind brennbare Abfälle mit hohem Heizwert, die vorbehandelt und aufbereitet werden und vor allem in industriellen Öfen zum Einsatz kommen, um fossile Brennstoffe wie Kohle oder Öl einzusparen.

Für die Herstellung von Kunststoffgranulat soll eine Nebenanlage der bestehenden Sortieranlage für Verpackungsmüll mit voraussichtlich 15.000 Tonnen Durchsatzleistung pro Jahr installiert werden. Das Material wird auch bei Bedarf gereinigt. Das Reinigungswasser soll im Prinzip im Kreislauf bleiben. Sollte es einmal notwendig werden, es auszutragen, soll es gesammelt, in einem Tankfahrzeug abtransportiert und extern entsorgt werden.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist laut Gemeindeverwaltung nicht notwendig, weil die geplante Anlagenart nicht in der Liste der UVP-pflichtigen Vorhaben aufgeführt ist. Die Betriebszeiten sollen unverändert bleiben: in der Abfallsortieranlage, der Herstellung der Ersatzbrennstoffe und der Kunststoffgranulierung soll montags bis freitags im Drei-Schicht-Betrieb gearbeitet, samstags bedarfsweise bis 24 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 22 Uhr mit Ausnahme von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, die ganztägig möglich sind, von 0 bis 24 Uhr.

Die Bewohner müssen nicht mit Beeinträchtigungen rechnen

Laut verschiedener Gutachten von Sachverständigen soll es zu keinen verstärkten Beeinträchtigungen für die Umgebung oder die Bewohner von Ollheim kommen. So sollen die Immissionsrichtwerte in Sachen Lärm weiterhin sowohl tagsüber als auch in der Nacht um mindestens sechs Dezibel unterschritten werden. Auch in Bezug auf die Luftreinhaltung führe die geplante Änderung zu keinen nachteiligen Umweltauswirkungen. Demnach sei eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht notwendig.

Die SPD und die Fraktion Die Swisttaler hatten zum Themenkomplex der Verwaltung einige Fragen gestellt, unter anderem zu Auswirkungen auf den Brandschutzbedarfsplan sowie Verkehr, Geruch und Lärm auf die Anwohner der Ortschaften. Auswirkungen auf den Brandschutzbedarfsplan bestehen laut Gemeindeverwaltung nicht, zudem sei ein neues Brandschutzkonzept gleichzeitig mit den Erweiterungsplänen eingereicht worden.

Bezüglich Verkehr, Geruch und Lärm verweist die Swisttaler Gemeindeverwaltung auf die Kurzbeschreibung, die wiederum laut Gutachten keine Auswirkungen erwarten lasse. Für Herbert Waskow von der Fraktion Die Swisttaler ist das allerdings unerklärlich: „Es gibt starken Verkehr und starke Geruchsbelästigungen. Also sieht die Wirklichkeit etwas anders aus als in den Gutachten, die hier vorliegen.“

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