Verwaltung in Swisttal Kritik an hohen Kosten der langen Vakanz

SWISTTAL · Nach mehr als 15-monatiger Vakanz ist seit Anfang April der Posten des Beigeordneten in Swisttal mit Hans Dieter Wirtz wieder besetzt. Die Grünen kritisierten die Kosten, die der Gemeinde dadurch entstanden sind.

 Bürgermeisterin Petra Kalkbrenner bei der Überreichung der Ernennungsurkunde an den neuen Beigeordneten der Gemeinde Swisttal, Hans Dieter Wirtz.

Bürgermeisterin Petra Kalkbrenner bei der Überreichung der Ernennungsurkunde an den neuen Beigeordneten der Gemeinde Swisttal, Hans Dieter Wirtz.

Foto: Gemeinde

Die Swisttaler CDU-Fraktion weist die Kritik der Grünen an der Besetzung der Beigeordnetenstelle vehement zurück. Die von den Grünen angeführten „Gehaltskosten“ suggerierten, dass die Stelle mit 100 000 Euro pro Jahr dotiert sei. „Das ist sachlich falsch. Diesen Fehler hätte man mit einem Blick in die öffentlich zugängliche Besoldungstabelle unschwer erkennen können“, sagt Bernd Großmann, Pressesprecher der Christdemokraten.

Die Gemeinde Swisttal stelle sich seit 2014 hinsichtlich der Personalsituation neu auf. Dazu gehöre eine Personalbedarfsermittlung, die, mit Unterstützung aller Fraktionen, auf der Grundlage wissenschaftlicher Methoden voraussichtlich im Jahr 2017 abgeschlossen sei. Dabei fügten sich eine Vielzahl von Leistungselementen aneinander, die zu einem bürgerfreundlicheren und leistungsfähigeren kommunalen Dienstleister führten, findet Großmann.

Dieses Ziel könne aber nur erreicht werden, wenn neben dem operativen Tagesgeschäft auch steuernde Funktionen vorhanden seien. „Seit der Abschaffung der kommunalen Doppelspitze in NRW, die eine Aufgabenteilung zwischen dem Bürgermeister mit Repräsentationsfunktion und dem Gemeindedirektor als Chef der Verwaltung vorsah, fielen seit 1999 beide Aufgaben allein den Bürgermeistern zu“, so Großmann. Diese Bandbreite könne aber nur bewältigt werden, wenn dauerhaft Leitungsfunktionen delegierbar sind.

Der Fortfall des Beigeordneten Hans Dieter Wirtz würde daher lediglich zu einer „neutralen Umverteilung von Tätigkeiten“ führen oder eine Reduzierung der gemeindlichen Leistungen nach sich ziehen. Zu Steuererhöhungen führe die Besetzung nicht, weil die Leistung, im Etatplan hinterlegt sein muss. „Die von den Grünen aufgestellte Gleichung geht insofern nicht auf“, so Großmann.

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