Streitthema in Swisttal Keine Bürgerbefragung zur Ortsumgehung

SWISTTAL-MIEL · Der Swisttaler Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschuss hat den Bürgerantrag abgelehnt, eine Bürgerbefragung zur Zukunft der Mieler Ortsdurchfahrt zu machen. Doch: Die Anwohner können in Dialogforen zur B 56 mitreden.

 Viel Verkehr herrscht tagtäglich auf der B 56 durch Miel. Doch was wird aus der Bonner Straße, wenn die Ortsumgehung kommt?

Viel Verkehr herrscht tagtäglich auf der B 56 durch Miel. Doch was wird aus der Bonner Straße, wenn die Ortsumgehung kommt?

Foto: Axel Vogel

„Ganz sauber arbeiten“ und „keine falschen Informationen“ verbreiten, wie Gertrud Klein (CDU) sagte, will die Gemeinde Swisttal hinsichtlich der Ortsumgehung Miel. Deshalb folgte der Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschuss (HFB) nicht dem Bürgerantrag der Bürgerinitiative Lebenswertes Swisttal, in Anlehnung an die seinerzeit durchgeführte Bürgerbefragung zur Ansiedlung eines Netto-Markts in Buschhoven jetzt in Sachen Ortsumgehung Miel sowie Offenhaltung der Bonner Straße eine Bürgerbefragung durchzuführen.

„Einfache Fragen, die sich mit Ja oder Nein beantworten lassen“, hatte die Bürgerinitiative jetzt auch vorgeschlagen und zwar: Sind Sie für eine ortsnahe Umgehungsstraße? Sind Sie für eine weiter vom Ort entfernte Ortsumgehung? Sind Sie für eine Offenhaltung des Dorfes mit eingeschränktem Durchgangsverkehr (Verbot der Durchfahrt für Kraftfahrzeuge, ausgenommen Anlieger)? Sind Sie für eine Schließung der Bonner Straße (Sackgasse)?

Im Fall der Mieler Ortsumgehung und der Offenhaltung der Bonner Straße könne der Sachverhalt „nicht auf so kurze Fragen und Antworten reduziert werden“, sagte Bürgermeisterin Petra Kalkbrenner. Es gehe vor allem darum darauf hin zu wirken, „für Miel die beste Lösung zu erreichen“, so Tobias Leuning (SPD).

Der „einzig seriöse Weg“ sei daher, das Dialogforum wie geplant durchzuführen, plädierte Karl-Heinz Peters (Die Swisttaler). Bei einer Gegenstimme folgten die Fraktionen des HFB dem Beschlussvorschlag, bei der geplanten Durchführung von zwei Dialogveranstaltungen zu bleiben. Darüber hinaus will die Verwaltung noch einmal die Mieler Gewerbetreibenden und die politischen Vertreter an einen Tisch holen. Denn, so die Bürgermeisterin: „Wir können im Planfeststellungsverfahren noch Dinge einbringen. Wenn es einen mehrheitlichen Willen gibt, können wir den entsprechenden Weg beschreiten.“

Zur Erinnerung

Die Ortsumgehung im Zuge des Vollanschlusses an die A 61 ist ein großes Thema für die Mieler und in diesem Zusammenhang auch die Frage, welche Lösungen die Bürger bevorzugen hinsichtlich der Frage der An- oder Abbindung sowie der Gestaltung der Bonner Straße in der Ortsdurchfahrt.

Allerdings ist Straßen.NRW und nicht die Gemeinde Swisttal Herr des Verfahrens. Wie Bernd Aulmann von Straßen.NRW auf GA-Anfrage mitgeteilt hatte, sei von dessen Seite geplant, dass die Ortsdurchfahrt abgebunden werde. Es sollten keine zusätzlichen Gefahren durch Kreuzungen entstehen und der Rückbau der B 56 sei bereits in den Ausgleich eingerechnet. Die Gemeinde wird aber im künftigen Planfeststellungsverfahrens als Beteiligte gehört.

Um zu einem Meinungsbild zu kommen, welche Kriterien Rat und Verwaltung in diese Stellungnahme einbringen sollen, hat die Gemeinde zusammen mit der „Dialog schafft Zukunft“ einen Bürgerdialog gestartet. Die erste Dialogveranstaltung am 6. September war von gut 100 Interessierten besucht worden. Sie sollte vor allem dazu dienen, eine gemeinsame Informationsbasis zu schaffen, um in einer zweiten Veranstaltung in einigen Wochen zum Meinungsbildungsprozess zu kommen.

Das Dialogverfahren habe den Vorteil, eine möglichst breit akzeptierte Lösung zu erreichen, die nicht an den Bürgern vorbeigehe, hatte Daniel Hitschfeld, Leiter der Servicestelle für Beteiligung, erklärt. Einen Mehrwert aus dem Bürgerdialog können Rat und Verwaltung ziehen hinsichtlich der Wünsche der Mieler zur künftigen Gestalt der Bonner Straße. Fest steht, dass die B 56 in der Ortsdurchfahrt Miel herabgestuft wird, ob zur Landes-, Kreis- oder Gemeindestraße war noch offen. Wird sie Gemeindestraße, erhält die Gemeinde die Gestaltungshoheit.

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