Verkehrsbelastung in Swisttal Kein neues Gutachten zur Ortsdurchfahrt

SWISTTAL · Seitens der Gemeinde Swisttal soll kein Gutachter zur Beurteilung aller künftigen Auswirkungen des Autobahn-Vollanschlusses Miel an die A 61 auf den Verkehr beauftragt werden.

Darin waren sich die Fraktionen im Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschuss (HFB) einig: Wenn die Bürgerinitiative Lebenswertes Swisttal (BI) einen „unabhängigen Gutachter zur Feststellung aller in die Zukunft reichenden Auswirkungen der Verkehrsplanungen zum Autobahnvollanschluss Miel“ wünscht, solle sie diesen selbst bestellen, so der einhellige Tenor.

Der HFB hat den entsprechenden Bürgerantrag der Bürgerinitiative an den Rat lediglich zur Kenntnis genommen, zur weiteren Beratung aber in die nächste Sitzung des Planungs- und Verkaufsausschuss verwiesen. Laut Sitzungsplan ist diese für den 9. Februar nächsten Jahres vorgesehen.

Schon im Januar soll das zweite Dialogforum stattfinden, das die Gemeinde in Kooperation mit der nordrhein-westfälischen Servicestelle „Dialog schafft Zukunft“ zum Thema Ortsdurchfahrt Miel durchführt. „Wenn es die Absicht dieses Antrags war, das Verfahren aufzuhalten, wird das nicht gelingen, denn das zweite Dialogforum wird irgendwann im Januar sein“, sagte Hanns-Christian Wagner (CDU). „Danach wird sich der Planungs- und Verkehrsausschuss wieder damit beschäftigen.“ Das sah Joachim Euler (SPD) genauso.

Karl-Heinz Peters (Die Swisttaler) hielt die Begründung des Antrags der BI für „eine recht populistische Sichtweise der Sache“. „Ich sehe in dem Schreiben nur das Neuanfachen des Feuers durch Hineingießen von Öl“, sagte er. „Wenn sie ein Gutachten wollen, sollen sie sich selbst darum bemühen.“ Dem pflichtete Monika Wolf-Umhauer für die FDP bei. Denn würde die Gemeinde einen Gutachter bestellen, könnte die BI dessen Gutachten je nach Ergebnis möglicherweise als eben nicht unabhängig in Zweifel ziehen, sondern als durch die Gemeinde beeinflusst, frei nach dem Motto „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing“. Die Gemeinde sollte auf der Fortsetzung des Dialogverfahrens bestehen.

Behauptung ist lächerlich

In der Begründung zu ihrem Bürgerantrag führt die BI aus, sie halte die Schließung der Ortsdurchfahrt Miel, Bonner Straße, für einen „schweren planerischen Fehler, der für die Zukunft des Dorfes als ,unheilbar‘ zu bezeichnen ist“. Die erste Bürgerdialog-Veranstaltung sei „für die BI und viele Bürger vollkommen unbefriedigend“ verlaufen. Bislang sei der BI nichts bekannt von einer „Betrachtung der Verkehrsverhältnisse in ihrer Gesamtheit durch einen neutralen von Straßen NRW unabhängigen Gutachter“. Die BI führt aus, welche anderen Ortschaften der Umgebung von dem Autobahnvollanschluss Miel profitieren würden und schließt: „Die Behauptung, Miel sei der Hauptprofiteur des Vollanschlusses ist lächerlich.“

Wie berichtet, brennt das Thema Ortsumgehung im Zuge des Vollanschlusses an die Autobahn A 61 den Mielern unter den Nägeln. In diesem Zusammenhang wichtig ist auch die Frage, welche Lösungen die Bürger bevorzugen hinsichtlich der An- oder Abbindung sowie der Gestaltung der Bonner Straße in der Ortsdurchfahrt. Allerdings ist Straßen NRW und nicht die Gemeinde Swisttal Herr des Verfahrens.

Die Gemeinde wird jedoch im Rahmen des künftigen Planfeststellungsverfahrens als Beteiligte gehört. Um in einem transparenten Verfahren zu einem Meinungsbild zu kommen, welche Kriterien Rat und Verwaltung in diese Stellungnahme einbringen sollen, hat die Gemeinde in Kooperation mit der nordrhein-westfälischen Servicestelle „Dialog schafft Zukunft“ einen Bürgerdialog mit zwei Veranstaltungen gestartet. Die erste Dialogveranstaltung fand bereits am 6. September statt, rund 100 Interessierte nahmen teil. Ziel war es, eine gemeinsame Informationsbasis zu schaffen, um in einer zweiten Veranstaltung zum Meinungsbildungsprozess zu kommen.

Einen Mehrwert aus dem Bürgerdialog können Rat und Verwaltung hinsichtlich der Wünsche der Mieler zur künftigen Gestaltung der Bonner Straße ziehen. Denn fest steht, dass die Bundesstraße B 56 im Bereich der Ortsdurchfahrt Miel herabgestuft wird, ob zur Landes-, Kreis- oder Gemeindestraße war noch offen. Sollte sie zur Gemeindestraße deklariert werden, obläge der Gemeinde fortan die Gestaltungshoheit.

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