Ruhe unter Bäumen Kein Friedwald im Burgpark von Heimerzheim

Swisttal/Köln · Das Projekt Friedwald im Heimerzheimer Burgpark ist erst einmal gestoppt: Das Kölner Verwaltungsgericht kippte die Genehmigung für Bestattungsstätte an der Burg. Geklagt hatte der BUND gegen die naturschutzrechtliche Befreiung des Areals.

Die Pläne für einen Friedwald im Park von Burg Heimerzheim hat das Kölner Verwaltungsgericht am Dienstag überraschend vorerst gestoppt. Die Richter gaben der Klage des NRW-Landesverbands des BUND statt, der gegen die naturschutzrechtliche Befreiung des rund 37 Hektar großen Parkareals, die der Rhein-Sieg-Kreis der Gemeinde Swisttal zur Errichtung und zum Betrieb eines sogenannten Naturfriedhofs erteilt hatte, statt.

Wie Rita Zimmermann-Rohde, Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Köln, dem GA sagte, sei die naturschutzrechtliche Befreiung der Kreisverwaltung rechtswidrig. Die Voraussetzungen für eine Befreiung seien nicht erfüllt, so Zimmermann-Rohde. Hintergrund: Im Park von Burg Heimerzheim ist ein kommunaler Beerdigungswald geplant. Dieser sogenannte Friedwald soll in Trägerschaft der Gemeinde Swisttal in Kooperation mit der Verwaltung Freiherr von Boeselager von der Firma Friedwald GmbH aus Griesheim bei Darmstadt betrieben werden. Bei dem Gelände handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Gesamtensemble aus historischer Burganlage samt Wassergraben mit einem historisch entwickelten Landschaftspark. Die Urnen der Verstorbenen sollen mitten im Wald an den Wurzeln der Bäume beigesetzt werden, eine Grabpflege findet nicht statt. Im Oktober 2015 befreite der Kreis die Gemeinde Swisttal von den Vorgaben des Landschaftsplans.

Bereits im Februar 2014 hatte der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises, dem 16 unabhängige Vertreter verschiedener Gruppierungen wie des BUND oder der Forst- und Landwirtschaft angehören, keine Bedenken gegen die Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans geäußert (der GA berichtete).

Wie der BUND betonte, bestünden seitens des Verbandes keine „grundsätzlichen Bedenken gegen Bestattungswälder“, sagte Achim Baumgartner, Sprecher der BUND-Kreisgruppe. Allerdings passten nach seiner Ansicht im Burgpark das Friedwaldkonzept, die hohe Auslastungsintensität mit damit verbundenem Wegebau und der entstehende Verkehrssicherungsaufwand einerseits und der Naturschutz andererseits nicht zusammen. Die Kreisgruppe argumentiert außerdem mit einem Widerspruch zwischen der Nutzung des Parks als Friedwald und dem Naturschutzgebiet mit den Schutzschwerpunkten Fledermäuse und Altholz sowie Greifvögel.

Als „traurig“ bezeichnete Paul Freiherr von Boeselager das Urteil der Kölner Richter. „Der Friedwald stellt nach unserer Ansicht eine verträgliche Nutzung des Parks dar“, sagte von Boeselager auf GA-Anfrage. „Die Wege, sogar Parkplätze – alles ist bereits vorhanden.“ Die Familie von Boeselager strebt die Nutzung des öffentlich zugänglichen Burgparks als Friedwald an, um die Pflege und die Erhaltung der zum Teil recht alten und somit wertvollen Bäume weiterhin finanzieren zu können. Einer von den Kölner Verwaltungsrichtern im Urteil eingeräumte Änderung des Landschaftsplanes, um den Friedwald doch noch zu ermöglichen, räumte von Boeselager aber nur geringe Chancen ein, da der zeitliche Ablauf für solch eine Planänderung kaum abzuschätzen sei. „Als der bestehende Landschaftsplan erstellt worden ist, gab es Friedwälder noch gar nicht.“

Der Rhein-Sieg-Kreis prüft nach der Zusendung der Urteilsbegründung weitere Schritte: „Die Pressemitteilung des Gerichts lässt erkennen, dass das Urteil eher formale und verfahrensrechtliche Gründe hat und die Empfehlung enthält, statt einer Befreiung den Landschaftsplan zu ändern, um den Friedwald zu errichten“, sagte Kreis-Pressesprecherin Katja Eschmann. „Das werden wir – wenn sich das im Urteil so bestätigt – natürlich prüfen, mit den Beteiligten beraten und dann gegebenenfalls auch so umsetzen.“

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