Bilanz Flüchtlinge kosten Swisttal 2,3 Millionen Euro

SWISTTAL · Für abgelehnte Asylbewerber erstatten Land und Bund der Gemeinde Swisttal keine Kosten. Die werden sich in diesem Jahr auf rund 1,5 Millionen Euro belaufen.

 Das Gebäude Kölner Straße 105 in Heimerzheim hat die Gemeinde angemietet, um dort Flüchtlinge unterzubringen.

Das Gebäude Kölner Straße 105 in Heimerzheim hat die Gemeinde angemietet, um dort Flüchtlinge unterzubringen.

Foto: Hans-Peter Fuß

Auf rund 2,3 Millionen Euro berechnet die Gemeinde Swisttal den Gesamtaufwand für die ihr zugewiesenen Flüchtlinge für das laufende Jahr. Die Verwaltung geht deshalb davon aus, dass für den Etat 2018, in dem der Haushaltsansatz für diesen Bereich bei rund 2,7 Millionen Euro liegt, selbst bei weiteren Neuzuweisungen mit keinem Defizit bei den Flüchtlingskosten zu rechnen ist. Allerdings sei dies für die Finanzplanung für den Doppelhaushalt 2019/2020 derzeit noch nicht gegeben.

Vor allem sei eine erhebliche Belastung ihres Kommunalhaushaltes mit der derzeitig praktizierten Zuweisung einer großen Zahl von geflüchteten Personen ohne Bleibeperspektive verbunden. Allein für diesen Personenkreis muss die Gemeinde mehr als 1,5 Millionen Euro aufwenden – Kosten, die ihr nicht erstattet werden. Und das, obwohl sich Swisttal in der Haushaltssicherung befindet.

Zum Stichtag 6. März 2018 waren insgesamt 243 Geflüchtete in den Übergangswohnheimen und den von der Gemeinde angemieteten Häusern untergebracht, wie die Verwaltung den Politikern bereits im Ausschuss für Generationen, Soziales, Kultur und Sport mitgeteilt hatte.

Darunter sind 101 Personen, die abgelehnt oder geduldet sind. Für diesen Personenkreis muss die Gemeinde weiterhin Asylbewerberleistungen für Lebensunterhalt, Krankenkosten sowie Unterbringung und Wohnung zahlen und muss sie auch bis zur Abschiebung unterbringen.

Auf insgesamt 1,5 Millionen Euro summiert die Verwaltung die Kosten für diese 101 abgelehnten oder geduldeten Personen. Aber eine Erstattung dieser Kosten erhält Swisttal nicht. „Derzeit ist nicht davon auszugehen, dass dieser Personenkreis abnimmt, da lediglich eine geringe Anzahl von Abschiebungen erfolgt und bei Neuzuweisungen erneut mit abgelehnten Personen zu rechnen ist“, heißt es in der Vorlage zur HFB-Sitzung. Selbst bei den Personen, die sich im laufenden Asylverfahren befinden, decke die Kostenerstattung nach dem Flüchtlingsaufnahme-Gesetz (FlüAG) die tatsächlichen Ist-Kosten nicht ab, sodass sich auch in diesem Bereich eine Unterdeckung ergebe (rund 117.000 Euro).

„Als Kommune fordern wir von Land und Bund, dass der finanzielle Ausgleich entsprechend des Konnexitätsprinzips kurzfristig eingehalten wird. Diese Forderung haben wir bereits in einem Brief an Minister Joachim Stamp auf den Weg gebracht. Gleichzeitig sollte die Zuweisungspraxis an die Kommunen geändert werden, so dass Zuweisungen von Menschen ohne Bleibeperspektive nicht mehr vorkommen.

Die Kommunen schultern die Aufgabe abgesehen von dem finanziellen Aspekt dank des großen Einsatzes der Ehrenamtlichen auf die wir auch in Zukunft für die Integration der Flüchtlinge angewiesen sind“, sagt Bürgermeisterin Petra Kalkbrenner.

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