Bei Osterbrauch ausgerastet Bonner Zuhälter für Angriff auf Kinder verurteilt

Bonn/Swisttal · Elf Vorstrafen hatte der 39-jährige Zuhälter aus Bonn schon. Nach einem Angriff auf Kinder in Olheim wurde er nun vom Bonner Landgericht verurteilt.

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Der Angriff auf die Osterklapper-Kinder in der Ortschaft Ollheim hat einen Bonner Zuhälter endgültig zu Fall gebracht. Elf Vorstrafen hatte der 39-Jährige bereits gesammelt, aber immer hatte er es geschafft, dass die Strafen zur Bewährung ausgesetzt wurden und er nicht im Gefängnis landete. Jetzt aber muss der Angeklagte, seit vielen Jahre im Rotlichtmilieu zu Hause, für insgesamt sechs Jahre hinter Gitter. Denn vor dem Bonner Landgericht hat der Angeklagte am Montag überraschend die Berufung im Fall des Angriffs auf die Osterklapper-Kinder zurückgenommen. Das Amtsgericht Euskirchen hatte ihn im Oktober 2017 wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung zu drei Jahren Haft verurteilt.

Aber das ist noch nicht alles: Denn durch sein Geständnis wurden drei noch offene Bewährungsstrafen wegen Zuhälterei, Menschenhandels, Körperverletzung und Computerbetrugs mit insgesamt drei weiteren Jahren Haft widerrufen. Damit summiert sich seine Haftzeit auf sechs Jahre. Gehofft hatte der 39-Jährige, in Bonn eine mildere Strafe zu bekommen, weil er bei seinem brutalen Angriff am 15. April 2017 unter Drogen gestanden und unter extremem Schlafmangel gelitten habe.

Am Karsamstag, so der Mann im Prozess, sei er bereits um sechs Uhr morgens vom Osterklappern der Kinder, einem rheinischen Brauch, geweckt worden, nachdem er gerade zu Bett gegangen sei. Als er am späten Nachmittag gegen 18 Uhr die sieben Kinder und zwei Mütter mit den hölzernen Ratschen und Rasseln in den Händen auf der Straße gesehen habe, sei er schlichtweg ausgerastet. Aber trotz des Kokain- und Alkoholkonsums hat der psychiatrische Gutachter bei dem Angeklagten eine verminderte Schuldfähigkeit zur Tatzeit ausgeschlossen.

Der Zuhälter, der in einem Porsche unterwegs gewesen war, hatte die Kinder bedroht und eine der beiden Mütter, die sich schützend vor die Klapperkinder gestellt hatte, geschlagen und mit dem Tod bedroht. Dreimal hatte er ihr Tritte in Kickboxer-Manier gegen Brust und Bauch versetzt, sodass sie umfiel. Anschließend versetzte er ihr weitere Fußtritte und drohte: „Ich weiß, wo du wohnst, ich werde dich kalt machen.“ Die 48-Jährige musste mit Gehirnerschütterung, HWS-Trauma sowie zahlreichen Prellungen und Hämatomen ins Krankenhaus gebracht werden. Die verängstigten Klapperkinder waren von Nachbarn in die Häuser geholt und getröstet worden.

Diese „erschreckend brutale Geschichte“ mitten in der kleinen Ortschaft, in der niemand etwas Übles erwartet, ist auch für die beiden Mütter endlich abgeschlossen. Nach der Berufungsrücknahme mussten sie am Montag nicht mehr als Zeuginnen auftreten. Ein Schmerzensgeld-Angebot des Angeklagten hatten sie ausgeschlagen. Der 39-Jährige hat im Prozess angekündigt, während der Haftzeit eine Drogentherapie machen zu wollen.

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