Streit um "Rupperath e.K." Bestatter Pfahl hat den Namen eines früheren Kollegen ins Handelsregister eintragen lassen

SWISTTAL-HEIMERZHEIM · Viele Passanten, die in diesen Tagen am Fronhof in Heimerzheim ihre Einkäufe erledigen, sind irritiert, wenn sie vor dem Schaufenster des Sarg-Discounters der Firma Pfahl stehen. Und zwar über den aufgeklebten Zusatz "Rupperath e.K.".

Denn es ist im Ort bekannt, dass der Rheinbacher Bestatter Ferdinand Pfahl und Jakob Rupperath, der 2000 sein Bestattungsunternehmen in Heimerzheim schloss, keine Freunde sind. Zwei Mal hatte Pfahl in den vergangenen Jahren sein Interesse bekundet, das Heimerzheimer Familienunternehmen zu übernehmen. Doch Rupperath lehnte ab.

Der Streit zwischen den beiden Männern geht um die Frage, ob Pfahl für seine Filiale am Heimerzheimer Fronhof den Firmennamen "Rupperath e.K." - e.K. steht für eingetragener Kaufmann - führen darf. "Nein", sagt Jakob Rupperath. Der Ruheständler fürchtet, dass "der gute Ruf meines Namens" beschädigt werde.

Er bittet Pfahl schriftlich, die Firmierung "Rupperath e.K.", wie sie auf dem Schaufenster des Sarg-Discounters angebracht ist, zu unterlassen. Und er legt Wert darauf, dass er mit der Firma "Rupperath e.K." sowie dem Bestattungshaus Pfahl nichts zu tun habe. Ferdinand Pfahl denkt hingegen gar nicht daran, auf die Firmenbezeichnung "Rupperath e.K." zu verzichten.

Der 53-jährige Unternehmer, der größte Bestatter in der Region und mit etwa 100 Mitarbeitern in zahlreichen Filialen, darunter fünf in Berlin, einer der größten bundesweit, sagt: "Meine Firma hat von 1994 bis 2000 für die Firma Rupperath Vertretungsdienste gemacht. Daher ist meine Firma in der Gemeinde Swisttal verwurzelt. Weil Herr Rupperath seine Firma und damit auch den Firmennamen im Jahr 2000 verkauft hat, konnte ich den Namen ins Handelsregister eintragen lassen."

Dies hat Pfahl am 12. Mai 2011 beim Amtsgericht in Bonn getan, worauf Rupperath ihn im August 2011 schriftlich bat, auf die Werbung mit seinem Namen zu verzichten.

Das Angebot in Heimerzheim richtet sich an jedermann, nicht nur an "Angehörige von Bestattern", wie der Schriftzug auf dem Schaufenster vermuten lassen könnte. Wie Pfahl erläuterte, beziehe sich der Schriftzug darauf, dass er kein Großhändler sei und andere Bestatter nicht beliefere.

Zum konkreten Fall wollte sich Philipp Prietze, Sprecher des Amtsgerichts, auf Anfrage nicht äußern. Bei Anträgen auf Eintragung ins Handelsregister prüfe das Amtsgericht, ob der gewünschte Name im eigenen Handelsregister schon vergeben und ob er etwa anstößig sei. Da der Name "Rupperath" zum Zeitpunkt des von Pfahl beantragten Eintrags nicht vergeben gewesen sei, dürfe dieser ihn für sein Geschäft führen.

Jakob Rupperath erwägt nun, rechtliche Schritte gegen Pfahl einzuleiten. Dem sieht wiederum Pfahl, der Prominente wie Harald Juhnke und Klaus-Jürgen Wussow begraben, aber auch das an der Raststätte Peppenhoven abgelegte Baby Adam auf eigene Kosten beigesetzt hat, gelassen entgegen.

Dem Kreis fehlt nun noch ein Antrag der Firma Pfahl auf Nutzung des Gebäudes in Heimerzheim als Sarg-Discounter. Wenn der Antrag vorliege, werde man prüfen, ob die geänderte Nutzung nachträglich genehmigt werde, heißt es dazu aus dem Kreishaus.

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