Gegen Heimerzheimer Parks als Bestattungsort BUND klagt gegen Friedwald

SWISTTAL-HEIMERZHEIM · Naturschützer sind gegen eine Nutzung des Heimerzheimer Parks als Bestattungsort. Sie klagen nun gegen die von der Kreisverwaltung erteilte Befreiung zur vollständigen Nutzung des Naturschutzgebietes "Wald an der Burg Heimerzheim" als Bestattungswald.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) klagt vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen die Teilgenehmigung für einen Friedwald im Park von Burg Heimerzheim. Konkret klagt der BUND NRW dabei gegen die von der Kreisverwaltung erteilte Befreiung zur vollständigen Nutzung des Naturschutzgebietes "Wald an der Burg Heimerzheim" als Bestattungswald.

Trotz umfangreich vorgetragener Bedenken der Naturschutzverbände im Beteiligungsverfahren, so der BUND, habe die Kreisbehörde nach mehr als eineinhalb-jähriger Prüfung "unerwartet eine weitreichende Befreiung von den Naturschutzgebietsvorgaben" für das Gebiet erteilt. "Damit werden substanzielle Schutzgebietsinhalte dauerhaft infrage gestellt und abgebaut", teilt der BUND mit.

Wie berichtet, strebt Familie von Boeselager als Eigentümer des Geländes mit der Friedwald GmbH als Betreiber die Nutzung des öffentlich zugänglichen Burgparks als Friedwald an, um Pflege und Erhaltung der teils alten und wertvollen Baumbestände weiter finanzieren zu können.

Der Park steht aber unter Naturschutz. Deshalb ist - neben der Genehmigung der Nutzung als Friedhof generell - eine entsprechende Befreiung der Unteren Landschaftsbehörde beim Rhein-Sieg-Kreis erforderlich, die im Oktober erteilt wurde.

Gegen diesen Befreiungsbescheid klagt der Bund für Umwelt und Naturschutz nun mit finanzieller Unterstützung des Vogelschutz-Komitees, weil nach seiner Auffassung der Kreis das Instrument der Befreiung unzulässig eingesetzt habe. "Wesentliche Schutzgüter des Naturschutzgebietes wie der Greifvogelschutz und der Schutz der Fledermäuse" würden bei einem Vollzug der Befreiung vollständig infrage gestellt, so der BUND. Deshalb sei die Befreiung "nicht rechtskonform" angewendet worden. Es seien nur Eingriffe zulässig, die den Schutz des Gebietes insgesamt nicht gefährden.

"Wir haben gute Gründe für die erteilte Befreiung und warten deshalb das Verfahren gelassen ab"

Bei einer vollständigen Nutzung des Naturschutzgebietes als Bestattungswald sei jedoch der Erhalt der bestehenden Greifvogelbrutplätze und der Fledermausbiotopbäume nicht mehr möglich. Auch ein überwiegendes öffentliches Interesse an einer vollständigen Nutzung des Naturschutzgebietes als Bestattungswald hält der BUND für nicht begründbar, weil ein derart hoher Bestattungsbedarf für Swisttal "nicht abbildbar" sei, wie Achim Baumgartner als Sprecher der BUND-Kreisgruppe mitteilt. "Natürlich ist es das gute Recht des BUND, den Rechtsweg zu beschreiten", erklärt auf Anfrage die Pressesprecherin der Kreisbehörde, Barbara Eschmann. "Wir haben aber gute Gründe für die erteilte Befreiung und warten deshalb das Verfahren gelassen ab."

Enttäuscht zeigt sich Paul von Boeselager, denn: "Der Rhein-Sieg-Kreis hat das Ganze sehr kritisch beleuchtet und umfänglich geprüft." Er bedaure, dass die Naturschutzverbände offenbar nicht an einem fachlichen Diskurs und an einem gemeinsamen Ringen um Lösungen interessiert seien. Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) habe von vorneherein gesagt, dass er das Projekt aus grundsätzlichen Überlegungen ablehnen werde. Welche Konsequenzen die Klage gegen den Kreis jetzt habe, könne er noch nicht abschätzen, so von Boeselager.

Der BUND hat laut Baumgartner keine grundsätzlichen Bedenken gegen Bestattungswälder. Allerdings passen nach seiner Ansicht im Fall vom Burgpark Heimerzheim das Friedwaldkonzept, die hohe Auslastungsintensität mit damit verbundenem Wegebau und der entstehende Verkehrssicherungsaufwand einerseits und der Naturschutz andererseits nicht zusammen.

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