Fall Trudel Ulmen Verurteilter Ehemann legt Revision ein

Bonn/Rheinbach · Der nach 16 Jahren wegen Totschlags an seiner Frau Trudel Ulmen zu elf Jahren Haft verurteilte Ehemann hat gegen die Entscheidung des Bonner Schwurgerichts vom 18. Dezember Revision eingelegt. Wie sein Verteidiger Martin Kretschmer erklärte, ist dies zunächst zur Fristwahrung geschehen.

Als der Ehemann der im März 1996 getöteten Trudel Ulmen aus Rheinbach am 18. Dezember vom Bonner Schwurgericht wegen Totschlags zu elf Jahren Haft verurteilt wurde, zeigte er keine Regung. Dabei zerstörte das Strafmaß seine Hoffnung auf eine schnelle Haftverbüßung im Offenen Vollzug, die er in geschmuggelten Briefen geäußert hatte. Nun hat der 57-Jährige gegen das Urteil Revision eingelegt.

Wie sein Verteidiger Martin Kretschmer dem GA erklärte, sei dies erst einmal nur vorsorglich geschehen, um die einwöchige Frist zu wahren. Ob sein Mandant die Revision vor dem Bundesgerichtshof tatsächlich auch durchziehen werde, entscheide sich nach genauer Prüfung des schriftlichen Urteils, das allerdings erst noch verfasst werden muss.

Revision hat auch die Anwältin von Trudel Ulmens Bruder Thomas Lenerz eingelegt. Der hatte in einem sogenannten Adhäsionsverfahren, das den Opfern von Straftaten einen zusätzlichen zivilen Rechtsstreit ersparen soll, einen Schmerzensgeldanspruch gegen den früheren Schwager geltend gemacht. Diesen Anspruch hatte der Angeklagte zwar im Prozess anerkannt, doch das Gericht hätte im Urteil darüber entscheiden müssen, hatte dies jedoch versäumt.

Für die Familie des Opfers ist die rechtliche Auseinandersetzung mit dem Täter noch nicht beendet: Die Mutter kämpft um das Erbe ihrer Tochter. Sie hatte vor dem Bonner Landgericht beantragt, die Erbunwürdigkeit des Angeklagten festzustellen, weil er Trudel tötete und ihrer Familie 16 Jahre weismachte, sie habe ihn verlassen und wolle von der Familie nichts mehr wissen, Diesen Antrag erkannte der Angeklagte inzwischen an. Die Höhe des Erbanspruchs der Mutter ist jedoch noch ungeklärt.

Zwar hat der Angeklagte nach über zehnjährigem Rechtsstreit 2010 einen Teil gezahlt, jedoch unter anderen Vorzeichen: Nachdem er 1996 die Scheidung beantragt hatte, forderte Trudels Familie deren Anteil am ehelichen Haus, denn Trudel sollte bei ihrer Rückkehr nicht vor dem Nichts stehen. Der Angeklagte bot zunächst an, sich dafür zu verbürgen, dass Trudel bei ihrer Rückkehr ihren Anteil erhielte.

Das Haus, in dem er bis zuletzt lebte, ist mittlerweile verkauft, nun muss sein Wert im Jahr 1996 ermittelt werden. Außerdem geht es noch um Trudels Schmuck, den er nach der Tat verkaufte, und um ihre Lebensversicherung, die er mit gefälschter Unterschrift an sich brachte, um mit seiner zweiten Frau zu verreisen.

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