Liebestolle Birkendiebe Unbekannte sägen an Meckenheimer Birkenallee Bäume ab

Rheinbach/Meckenheim · Liebestoll oder einfach nur Umweltfrevler? Zwischen Meckenheim und Klein-Altendorf haben Baumdiebe an der Birkenallee ihr Unwesen getrieben. Sie sägten die erst im vergangenen Jahr neu gesetzten Birken illegal ab.

 Wolfgang Klein aus Klein-Altendorf zeigt, wo zwischen Meckenheim und Klein-Altendorf Birken gefällt worden sind.

Wolfgang Klein aus Klein-Altendorf zeigt, wo zwischen Meckenheim und Klein-Altendorf Birken gefällt worden sind.

Foto: Mario Quadt

Dieser Anblick lässt Herzen höher schlagen – außer in Schaltjahren ausschließlich Frauenherzen: Ein vor dem Fenster der Herzdame angebrachter, frischer Birkenbaum, dessen Äste sich – mit buntem Kreppbändern dekoriert – im Wind wiegen, gilt im Rheinland als der Liebesbeweis par excellence. Kein schöner Anblick sind für Wolfgang Klein aus dem Rheinbacher Ortsteil Klein-Altendorf allerdings die kurzen Baumstümpfe an der Straße zwischen Meckenheim und Klein-Altendorf. Wie er jetzt entdeckte, haben sich Baumdiebe vermutlich bereits in der Mainacht an der Birkenallee zu schaffen gemacht. Sie sägten die erst im vergangenen Jahr neu gesetzten Birken illegal ab.

„Wir hatten uns im Herbst gefreut, dass neue Birken gepflanzten worden sind“, berichtet Klein im Gespräch mit dem General-Anzeiger. Ihn ärgert, dass die Baumfrevler außerdem durch eine besondere Ortsunkenntnis glänzten. Die aufgeforstete Birkenallee ist Teil der im frühen Mittelalter entstandenen Krönungsstraße (siehe Kasten), auf der sich einst gekrönte Häupter bewegten.

Fällung ist Sachbeschädigung

Das Ganze ist kein Dumme-Jungen-Streich: Wie der Landesbetrieb Wald und Holz NRW aus Eitorf erklärt, stellt das Fällen einer Birke ohne Zustimmung des Waldbesitzers beziehungsweise des Revierförsters eine Sachbeschädigung und einen Diebstahl dar. Dass es liebestollen Birkendieben ganz schön ans Portemonnaie gehen kann, berichtet Kreispressesprecherin Rita Lorenz auf GA-Anfrage: „Das Bußgeld kann bei ein paar Hundert Euro liegen“, sagt Lorenz. „Bis zu 50.000 Euro sind möglich, allerdings haben wir die noch nicht ausgeschöpft“, berichtet Lorenz. Abhängig sei die Höhe der Strafzahlung von einer Fülle von Faktoren – etwa ob der Baum in einem Landschafts- oder Naturschutzgebiet steht oder er noch Schonzeit genießt. Das Alter oder die Höhe sind weitere Kriterien, die einfließen.

Wie Polizeisprecher Simon Rott erklärte, kontrolliert die Polizei in der Mainacht stichprobenartig und verlangt als Nachweis des ordnungsgemäßen Erwerbs eine Quittung des Baumbesitzers. Beim Förster gibt es die sprießenden Liebesbeweise aus der Region bereits für zehn bis 15 Euro zu kaufen – mit Quittung und ohne selbst sägen zu müssen.

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