Amtsgericht Rheinbach Streit wegen Stromrechnung eskaliert

RHEINBACH · Wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung ist ein 29-Jähriger aus Meckenheim jetzt zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 30 Euro (1500 Euro) verurteilt worden.

Er hatte gleich zu Beginn seines Verfahrens vor dem Rheinbacher Amtsgericht in vollem Umfang gestanden, am 3. Mai dieses Jahres seine 28-jährige Lebensgefährtin und Mutter seines sechsjährigen Sohnes geschlagen und massiv bedroht zu haben.

Anlass des Streits, der schließlich in körperliche Gewalt ausartete, war, dass die Freundin des Angeklagten ihm aus Angst eine Stromnachzahlung in Höhe von 1300 Euro verschwiegen hatte. Er habe das seit zwei Wochen vermisste Schreiben in ihrer Handtasche gefunden, als er dort nach ihrem Handy gesucht habe, und sei daraufhin "völlig ausgerastet", schilderte der 29-Jährige: "Ich hatte mich einfach nicht mehr unter Kontrolle."

Er habe sie geschlagen - und das nicht zum ersten Mal. Es stimme auch, dass er ihr gedroht habe, er bringe sie um, wenn sie nicht endlich ruhig sei. Aus Sicht des Gerichtes war damit der Tatbestand der Nötigung erfüllt. Kurze Zeit nach diesem Vorfall hatte seine Lebensgefährtin ihn verlassen und den Jungen mitgenommen. Der Angeklagte unternahm daraufhin einen Selbstmordversuch und wurde in der Rheinischen Landesklinik behandelt. "Ich mache jetzt eine Therapie wegen meiner Depressionen und danach ein Anti-Aggressionstraining", fügte der 29-Jährige hinzu.

Die Geschädigte, die heute in Altenahr im Kreis Ahrweiler lebt, zeigte sich am Ende versöhnlich und kompromissbereit. Und das trotz eines ärztlichen Gutachtens, das seinerzeit zahlreiche Blutergüsse als Folge der Misshandlung ausgewiesen hatte. Sie wolle auch kein Schmerzensgeld. "Wir beide müssen ja auch in Zukunft irgendwie miteinander auskommen - wegen des Kleinen. Ich möchte auch, dass er Kontakt zu seinem Vater hat."

Bei der Strafzumessung berücksichtige Amtsrichter Jan Fante zugunsten des Angeklagten die Tatsache, dass er nicht vorbestraft war und er seine Ex-Freundin vor Gericht um Entschuldigung gebeten hatte.

Vor allem aber habe er ihr durch sein umfassendes Geständnis die Belastung erspart, die für sie schmerzhaften Ereignisse noch einmal schildern zu müssen. Bei der Zumessung des Strafmaßes folgte Fante dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft.

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