Mofa gestohlen Rheinbacher wegen Unterschlagung verurteilt

RHEINBACH · Ein 45-Jähriger hatte scheinbar ein herrenloses Mofa mitgenommen und mit eigenem Kennzeichen versehen. Die Strafe: 80 Tagessätze à zehn Euro.

"Ganz schön happig" fand ein 45-jähriger Rheinbacher die Geldstrafe, die das Rheinbacher Amtsgericht für die Unterschlagung eines gefundenen Mofas und den Gebrauch eines falschen Kennzeichens verhängt hat: 80 Tagessätze à zehn Euro, die der seit zehn Jahren arbeitslose Angeklagte in Raten zahlen kann.

Was Strafrichter Jan Fante dem wegen verschiedener Delikte mehrfach Vorbestrafen zugutehielt: Er verabredete sich noch im Gerichtssaal mit dem Besitzer des Mofas, um den entstandenen Schaden an dem Fahrzeug selbst wieder in Ordnung zu bringen.

Im Januar dieses Jahres hatte der 45-Jährige am Straßenrand ein Mofa ohne Nummernschild entdeckt, wie er schilderte: "Da dachte ich, das wird jemand entsorgt haben. Damit kann ich wohl fahren." Durch Anschieben und "Ziehen an der Kompression" sei es ihm auch gelungen, den Motor des Zweirades in Gang zu setzen.

Das Nummernschild habe er von seinem eigenen Mofa ab- und an das gefundene angeschraubt, gab er zu. Eigentlich habe er auch vorgehabt, am nächsten Tag zur Polizei zu gehen und zu fragen, ob das Mofa geklaut sei. Dazu kam es allerdings nicht, denn als er das Fahrzeug vor einem Geschäft abgestellt hatte, entdeckte es zufällig der rechtmäßige Besitzer. "Ich habe gleich die Polizei gerufen", schilderte der 54-jährige Landwirt im Zeugenstand.

Als der Angeklagte dann vom Einkaufen zurückgekommen und zu dem Mofa gegangen sei, habe er ihn angesprochen. Der Angeklagte habe allerdings behauptet, dass das Mofa ihm gehöre. Vor der Polizei habe er "die Sache klarstellen können und das Mofa zurückerhalten", so der Besitzer.

Nicht nachweisbar war, dass der Angeklagte das Fahrzeug selbst gestohlen hatte, wie Staatsanwaltschaft und Richter übereinstimmend feststellten. Hingegen erschien es ihnen glaubhaft, dass er es für "ein herrenloses Mofa" gehalten habe, das er dann mitgenommen, mit dem Nummernschild seines eigenen Mofas versehen und für die Fahrt zum Einkaufen im gleichen Ort genutzt habe. "Was ja eine Riesendummheit gewesen wäre, wenn er es denn geklaut hätte", so Richter Fante.

Der Tatbestand der Unterschlagung und Urkundenfälschung sei jedoch erfüllt. Sollte der Angeklagte die Geldstrafe nicht zahlen können, belehrte ihn der Richter, sei in Absprache mit der Staatsanwaltschaft auch die Umwandlung in Sozialstunden möglich.

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