Ein Jahr Haft auf Bewährung Rheinbacher brdrohte seinen Anwalt mit dem Tod

EUSKIRCHEN/RHEINBACH · Zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilte das Schöffengericht am Amtsgericht Euskirchen jetzt einen 42-jährigen Rheinbacher wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Bedrohung und räuberischen Diebstahls.

Zudem wird ihm ein hauptamtlicher Bewährungshelfer zur Seite gestellt und er muss eine Schuldnerberatung aufsuchen. Der Angeklagte hatte gestanden, am 28. Oktober 2011 einen Rheinbacher Rechtsanwalt in dessen Kanzlei mit der Hand ins Gesicht geschlagen, sein Laptop gestohlen, ihm später mit einem Unbekannten aufgelauert und ihn mit "Mach dein Testament, ich bringe dich um" bedroht zu haben.

Der seit 2010 arbeitslose Mann war damals in einer existenziellen Krise, so sein Verteidiger. Er hatte keine Wohnung mehr und bekam Geld von der Arge. Er habe sich von dem Anwalt "nicht ordnungsgemäß vertreten" gefühlt. "Den Laptop habe ich mitgenommen, damit er die Sachen von mir rausgibt, weil ich sehen wollte, was er inzwischen überhaupt gemacht hatte", sagte der Angeklagte.

Er wollte alles schnell geregelt haben, vom Anwalt sei aber "nichts gekommen". Bereits einige Jahre zuvor war der 42-Jährige zu einem halben Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden, weil er bei seiner Wohnungsräumung "in reaktiv-depressiver Stimmung" Widerstand geleistet und versucht hatte, eine Geisel zu nehmen.

Auch stand noch eine Geldstrafe aus. Ob er aggressiv sei oder Probleme im Umgang mit anderen Menschen habe, wollte der Vorsitzende Richter Wolfgang M. Schmitz-Jansen wissen. Er lasse seine Wut nicht an Menschen aus, so der Angeklagte. "Vielleicht nur mal an solchen, die zu dumm sind, ihren Job zu machen."

Zu diesen hatte er offenbar auch die Mitarbeiter des JobCenters gezählt, wie eine von Beleidigungen strotzende Mail zeigte, aus der der Richter vorlas. Mit dem Strafmaß folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Für alle Beteiligten stand fest, dass beim Angeklagten "einiges im Argen liegt im Hinblick auf die Impulskontrolle", so der Richter. "Sie fühlen sich nicht gehört und reagieren darauf inadäquat." Er riet dem 42-Jährigen, die Hilfe anzunehmen "bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist", sonst müsse beim nächsten Mal ein psychiatrisches Gutachten eingeholt werden.

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