Werbetafeln vor Geschäften Rheinbach macht Gehwege für Fußgänger frei

RHEINBACH · Aufgrund der vielen Werbetafeln und Verkaufsauslagen vor den Geschäften ist es auf den Gehwegen der Rheinbacher Innenstadt immer enger geworden. Die Stadt will Fußgängern nun freie Bahn verschaffen.

 Damit der Einkaufsbummel in Rheinbach nicht zum Hindernislauf wird, müssen künftig Werbetafeln und Verkaufsauslagen auf Gehwegen in der Innenstadt zurückweichen.

Damit der Einkaufsbummel in Rheinbach nicht zum Hindernislauf wird, müssen künftig Werbetafeln und Verkaufsauslagen auf Gehwegen in der Innenstadt zurückweichen.

Foto: Veronica Karlsson

Auf den Gehwegen der Rheinbacher Innenstadt ist es in jüngster Zeit immer enger geworden. Hauptgrund sind die vielen Werbeständer und Verkaufsauslagen der Geschäfte, die mitunter zu einem regelrechten Slalom zwingen. Nun will die Stadt Fußgängern, Eltern mit Kinderwagen sowie Rollstuhl- und Rollatornutzern wieder freie Bahn verschaffen – durch eine Änderung der „Sondernutzungssatzung“, die der Ausschuss für Standortförderung bereits auf den Weg gebracht hat und die der Stadtrat noch beschließen muss.

Demnach sind künftig Werbeständer an den Straßen Vor dem Dreeser Tor, Hauptstraße, Vor dem Voigtstor, Weiherstraße, Schweigelstraße, Langgasse und Bachstraße nur noch unmittelbar vor einem Geschäft zulässig. Sie sollen unmittelbar an der Hauswand aufgestellt werden. Zur Straße dürfen sie präsentiert werden, wenn sie standfest sind und den Verkehr nicht beeinträchtigen. Pro Geschäft ist nur eine solche Tafel zugelassen.

Dadurch sollen die Barrierefreiheit und eine Mindestdurchgangsbreite von 1,50 Metern gewährleistet werden. Bei hoher Fußgängerdichte sind zwei Meter Durchgangsbreite vorgeschrieben, an Engstellen mindestens ein Meter, sofern die Werbeanlagen nicht länger als zwei Meter sind. Auch die Außengastronomie ist betroffen: Um die Durchgangsbreite zu gewährleisten, ist sie nur auf einer Seite erlaubt, und das nur vor der Betriebsstätte und – in Ausnahmefällen – vor einem Nachbargebäude. Fahrzeuge und Anhänger, die überwiegend Werbezwecken dienen, dürfen nicht abgestellt werden.

Mauer am Friedhof ist sanierungsbedürftig

Im Vorfeld hatte es Gespräche mit dem Gewerbeverein gegeben, der die Interessen der Geschäftsleute vorbrachte. Die neuen Regelungen wurden von den Ausschussmitgliedern einhellig begrüßt. Einige äußerten Zweifel an Sinn und Wirkung dieser Art von Werbung. Für die Verwaltung erinnerte Susanne Pauk daran, dass viele Geschäftsleute Stelltafeln für wichtig hielten.

Zu den Straßennamen im Erschließungsgebiet Wolbersacker wird nun zunächst interfraktionell diskutiert, einen Beschluss fasste der Ausschuss nicht. Die Straßen im Neubaugebiet sollen nach Persönlichkeiten benannt werden, die sich durch wichtige Erfindungen im Verkehrswesen verdient gemacht haben, wie Ernst Heinrich Wilhelm Stephan, dem Organisator des deutschen Postwesens im 19. Jahrhundert, die US-Biologin und Umweltautorin Rachel Carson (1907-1964) oder der Automobilpionier Carl Friedrich Benz. Während für die CDU Silke Josten-Schneider mehr deutsche Namen wünschte, bestand Ute Krupp (SPD) darauf, dass Frauen angemessen berücksichtigt werden.

Thema der Sitzung war auch die Standfestigkeit der Mauer am Friedhof in Flerzheim. Diese ist sanierungsbedürftig. Lose Abdeckungen soll der Betriebshof kurzfristig befestigen, damit spielende Kinder nicht in Gefahr geraten. Das Hochbauamt wird die Solidität überprüfen und gegebenenfalls einen Statiker konsultieren.

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