Rabatte für die Geschwister Rheinbach entlastet Familien bei Kitagebühren

RHEINBACH · Rheinbach entlastet Familien mit mehreren Kindern in Betreuungseinrichtungen. Für Geschwisterkinder gibt es in Zukunft Nachlässe.

Einstimmig hat am Montagabend auch der Haupt- und Finanzausschuss die geänderten Gebühren für die Offenen Ganztagsschulen (OGS) und Kindertagesstätten in Rheinbach beschlossen. Anders allerdings als im Dezember in der gemeinsamen Sitzung von Schul- und Jugendhilfeausschuss ohne die Anwesenheit von Eltern im Zuhörerraum.

Wie berichtet, hatten die beiden Ausschüsse finanzielle Erleichterungen beschlossen, nachdem Eltern in einer Bürgerbeschwerde Einspruch dagegen erhoben hatten, dass die seit Juli gültigen Beiträge nur eine OGS-interne Regelung für Geschwister beinhaltete. Sie hatten eine übergreifende Geschwisterkindregelung für Kitas, Tagespflege und OGS gefordert. Die Begründung der Eltern: Wer Kinder jeweils in OGS und Kita habe, werde finanziell doppelt belastet.

Die Neuregelung sieht vor, dass ab dem Schuljahr 2018/2019 für das erste Kind in der OGS-Betreuung der volle Beitrag und für Geschwisterkinder eine 50-prozentige Ermäßigung fällig wird. Bei Familien, bei denen zusätzlich ein oder mehrere Kinder in einer Kita oder einer Kindertagespflege betreut werden, gilt für alle OGS-Beiträge eine 50-prozentige Ermäßigung.

Die Gebühren für Kitas und OGS seien in Rheinbach von 2012 bis 2016 stabil gewesen, sagte Bernd Beißel (CDU). Erst durch die Änderung mit einer zusätzlichen Gehaltsstufe sei eine Schieflage entstanden, gestand er ein. Wie berichtet, stiegen die Beiträge für Besserverdienende ab einem Jahreseinkommen von 98 400 Euro. Das führte dazu, dass einige Rheinbacher Eltern teils mehr als 1000 Euro zahlen müssen, wenn sie mehrere Kinder in OGS oder Kitas betreuen lassen.

„Wenn man das von Familien vorgerechnet bekommt, ist das schon eine Hausnummer“, sagte Bürgermeister Stefan Raetz. „Die Eltern haben das als unangemessen empfunden“, so Beißel. Ein attraktives Ganztagsangebot sei aber wichtig für die Attraktivität Rheinbachs, die CDU stimme daher der Änderung zu. Auch Martina Koch (SPD) betonte, dass es wichtig sei, dass Eltern Familie und Beruf in Einklang bringen könnten.

Mit der Gebührenänderung wurde ebenfalls beschlossen, mit den OGS-Trägern eine Vereinbarung zu schließen, wonach sie ab dem Schuljahr 2018/2019 einen städtischen Zuschuss in Höhe von 2400 Euro pro Kind und Schuljahr erhalten. Ab dem Schuljahr 2019/2020 soll der Zuschuss jährlich um drei Prozent steigen.

Sechs Familien hatten, wie berichtet, im August 2017 einen Bürgerantrag gestellt. Die im Januar zuvor beschlossene Gebührenstruktur für Elternbeiträge für OGS und für Kitas belaste vor allem kinderreiche Familien, so die Eltern. Sie hatten eine Geschwisterregelung gefordert, die nicht nur Kitas und Kindertagespflege im Blick hat, sondern auch die Angebote der OGS.

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