Prozess um Ölteppich-Kosten Mähroboter zerschneidet Tankschlauch in Rheinbach

RHEINBACH/BONNN · Nachdem sein Mähroboter den Tankschlauch eines Öllieferanten angeschnitten hatte, musste ein Rheinbacher seinen Garten teuer sanieren lassen. Das Geld wollte er vom Lieferanten ersetzt haben.

Mähroboter werden immer beliebter, können aber im Fall von Fehlfunktionen auch für reichlich Ärger sorgen: Das musste ein Rheinbacher Hausbesitzer schmerzlich erfahren, dessen autonomer Gartenhelfer den Tankschlauch während der Befüllung seines Öltanks durchtrennt hatte. Das Gerät hatte für eine mittelgroße Ölpest in seinem Garten gesorgt. Der Geschädigte sah allerdings die Sorgfaltspflicht des Heizöllieferanten verletzt; mit seiner Klage auf Schadenersatz scheiterte er aber am Donnerstag vor dem Bonner Landgericht.

Die Geschehnisse liegen schon zwei Jahre zurück. Am Vormittag des 16. Juni 2017 erwartete der Rheinbacher eine Heizöllieferung. Gegen halb elf fuhr der Tankwagen vor seinem Haus vor, und der Fahrer verlegte den Tankschlauch über ein kurzes Stück Rasen bis zur Hauswand, wo sich der Einfüllstutzen befand. Nachdem er den Schlauch angeschlossen hatte, startete der Mitarbeiter der Heizölfirma die Pumpe am Tankwagen und ging hinab in den Heizkeller. Von dort aus soll er den Tankvorgang mit einer Fernbedienung gesteuert haben. Nur einmal sei er kurz am Wagen gewesen. Als der Schlauch sich automatisch geschlossen hatte, stand der Zähler bei 6400 Litern.

Das waren indes rund 1500 Liter mehr, als der Tank des Rheinbachers fasst. Die Ursache der Differenz war schnell entdeckt: Auf dem Rasen vor dem Haus hatte sich nämlich ein Ölteppich gebildet, weil der Schlauch in die Fänge des amoklaufenden Rasenroboters des Hausbesitzers geraten war. Der Schaden war beträchtlich, wie die sofort hinzugezogene Feuerwehr und eine Fachfirma bald feststellten; die zuständige Kreisbehörde ordnete eine sofortige Sanierung an, die den Roboterbesitzer gut 66.000 Euro kostete. Und genau die wollte er sich nun von der Fachfirma zurückholen, weil er der Meinung war, dass der Fahrer den Tankvorgang auch außerhalb des Hauses hätte engmaschiger überwachen müssen.

Das sah der Lieferant allerdings ganz anders: Schon allein, weil die Strecke zwischen Tankwagen und Einfüllstutzen kurz gewesen und überhaupt der Zugang zu Haus und Tank fast ideal sei, wären zwischenzeitliche Kontrollgänge nicht notwendig gewesen.

Eine Argumentation, der die siebte Zivilkammer in ihrem Urteil nun weitgehend gefolgt ist. Der Prozess hatte etwas länger gedauert, weil die zuständige Amtsrichterin auch ein Gutachten angefordert hatte. Ein fachkundiger Diplomingenieur kam darin zu dem Ergebnis, dass selbst mehrfache Kontrollgänge die Kontamination nicht unbedingt hätten verhindern können: Die Durchflussmenge beträgt nämlich stolze 430 Liter pro Minute, das Unglück nahm also in nicht einmal vier Minuten seinen Lauf. Warum das Gerät nicht vor dem Schlauch gestoppt hat, blieb unklar: Normalerweise sind Rasenroboter so programmiert, dass sie Hindernissen ausweichen.

AZ: LG Bonn 7 O 165/18

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