Erneuerbare Energien in Rheinbach Klagen gegen Windparkpläne sind vom Tisch

Meckenheim/Rheinbach · In der Konzentrationszone zwischen Meckenheim und Rheinbach kann gebaut werden. Die Bürgerinitiative zieht ihre Eingabe gegen die Windräder vor dem Oberverwaltungsgericht Münster zurück.

Eine im Wortsinne schwerwiegende Entscheidung haben die Räte der Städte Meckenheim und Rheinbach im November 2015 gefasst: Rund 1000 zumeist doppelseitig beschriebene Papierseiten dick war die Entscheidungsgrundlage, nach der die beiden Kommunalparlamente über die Einrichtung einer interkommunalen Konzentrationszone für Windräder zwischen dem Meckenheimer Norden und Rheinbach-Flerzheim zu befinden hatten.

Mehrheitlich hatten beide Gremien grünes Licht für dieses Areal gegeben und somit die Möglichkeit eröffnet, dass sich auf den bis dato landwirtschaftlich genutzten Flächen bis zu sechs Windräder drehen dürfen. Mit der umfangreichen Entscheidungsgrundlagen beschäftigte sich am Montag das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in einer mündlichen Verhandlung. Die Mitglieder der Bürgerinitiative (BI) „Meckenheims Schattenseite“ hatten im Dezember 2016 Klage gegen das Votum beider Räte beim OVG eingelegt.

Das Ende des Verhandlungstages in Münster fiel überraschend aus: Die Bürgerinitiative zog am Montagmittag während der Verhandlung der sogenannten Normenkontrollklage ihre beiden Klagen gegen die beiden Ratsentscheidungen zurück, wie Gudrun Dahme, Pressesprecherin des Oberverwaltungsgerichts, auf Anfrage des General-Anzeigers erklärte. „Das Gericht hatte den Klägern signalisiert, dass es der Klage keine großen Aussichten auf Erfolg einräumt“, sagte die OVG-Sprecherin weiter. Daraufhin habe die BI ihren vor zwei Jahren eingereichten Antrag auf Überprüfung der beschlossenen Bebauungspläne für die Konzentrationszone zurückgezogen. Heißt: Mit dem Ende der Normenkontrollklage können nun mögliche Investoren ihr Interesse bekunden, den Windpark zu realisieren.

Genehmigungsbehörde muss zustimmen

Bevor in der Konzentrationszone allerdings Windräder – vier auf Rheinbacher, zwei auf Meckenheimer Gebiet– gebaut werden, muss zuerst der Rhein-Sieg-Kreis als Genehmigungsbehörde diesem Ansinnen zustimmen. Wie berichtet, hatte vor zwei Jahren ein Investor Gespräche mit der Kreisverwaltung aufgenommen, um zwischen Meckenheim und Rheinbach einen Windpark bauen zu können. „Der Kreisverwaltung ist nicht bekannt, ob das Interesse des Investors noch besteht“, erklärte Antonius Nolden, Pressesprecher des Rhein-Sieg-Kreises. Seit geraumer Zeit bereits habe sich der mögliche Geldgeber eines solchen Projekts nicht mehr gemeldet. Wer der Investor ist, dazu wollte sich der Rhein-Sieg-Kreis nicht äußern. Und: Weitere Interessenten, die zur Realisierung eines Windparks an den Kreis herangetreten sind, gibt es bis dato nicht, so Nolden.

Während einer Fragestunde des Rheinbacher Rates im Dezember 2017 hatte Raffael Knauber, Erster Beigeordneter der Stadt Rheinbach, auf Anfrage der UWG-Fraktion erklärt, dass die Stadt Rheinbach nicht ihrerseits aktiv wird, um mögliche Windparkbetreiber anzusprechen. Denn: Die zu bebauenden Grundstücke befänden sich gar nicht im Eigentum der Kommune. Die beiden Städte Meckenheim und Rheinbach wollten am Montagnachmittag das Ergebnis der mündlichen Verhandlung zum Normenkontrollverfahren noch nicht bewerten.

Hintergrund: Alleine rund 80 Menschen aus 25 Familien des Meckenheimer Neubaugebietes Sonnenseite und aus dem Ortsteil Lüftelberg hatten sich nach Angaben von BI-Sprecherin Ingrid Koston im Dezember 2016 gemeinsam auf den juristischen Weg gemacht, um die Mehrheitsbeschlüsse der Räte beider Städte überprüfen zu lassen. Gemeinsam finanzierte die BI einen Rechtsanwalt. Koston hatte insbesondere kritisiert, dass die Voten zustande gekommen seien, obwohl viele Bürger aus Meckenheim und aus Rheinbach ihren Einspruch in mehr als 70 Eingaben kundgetan und sich gegen die Planung ausgesprochen hatten.

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