Erneuerbare Energien Klage verhindert Pläne für Windräder bei Meckenheim

Rheinbach/Meckenheim · Möglicher Investor für das Areal zwischen Meckenheim und Rheinbach hat Gespräche aufgenommen. Bürgerinitiative klagt gegen die Bebauungspläne, die den Windpark ermöglichen sollen.

Im Wortsinne wog diese Votum schwer: Mehr als 1000 Papierseiten dick war die umfangreiche, meist doppelseitig beschriebene Entscheidungsgrundlage, nach der die Räte in Meckenheim und Rheinbach im November 2015 über die Einrichtung einer interkommunalen Konzentrationszone für Windräder zwischen dem Meckenheimer Norden und Rheinbach-Flerzheim abstimmten. Mit großer Mehrheit hatten beide Gremien grünes Licht dafür gegeben, dass dort bis zu sechs Windräder errichtet werden dürfen.

Zwei Jahre nach diesen Voten dreht sich noch immer kein Rad auf dem landwirtschaftlich genutzten Areal, um regenerative Energie aus der Kraft des Windes zu erzeugen. Dabei gibt es einen Interessenten, berichtete Rheinbachs Erster Beigeordneter Raffael Knauber in der jüngsten Sitzung des Rates.

Beim Rhein-Sieg-Kreis habe es bereits im April 2016 eine Besprechung mit dem potenziellen Geldgeber für einen Windpark gegeben, erklärte Knauber auf Anfrage der UWG-Fraktion. Bevor in der Konzentrationszone Windräder – vier auf Rheinbacher, zwei auf Meckenheimer Gebiet – gebaut werden, muss die Kreisverwaltung als Genehmigungsbehörde diesem Ansinnen zustimmen. Die Stadt Rheinbach werde allerdings nicht ihrerseits aktiv, um mögliche Windparkbetreiber anzusprechen.

Die Rolle der Kommune beschreibt Knauber anders: „Auf telefonische Nachfragen potenzieller Investoren zur Windkonzen-trationszone Rheinbach werden Auskünfte zum rechtskräftigen Bebauungsplan gegeben und ein Hinweis darauf, dass sich die Grundstücke nicht im Eigentum der Stadt befinden.“

Weitergehende Gespräche seien nicht geführt worden. Dies, so vermutet Knauber, geschehe auch vor dem Hintergrund, dass gegen den rechtskräftigen Bebauungsplan eine Normenkontrolle erhoben worden ist, die beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster anhängig ist.

Meckenheimer Bürgerinitiative zog vor das OVG

Hintergrund: Anfang dieses Jahres waren die Mitglieder der Meckenheimer Bürgerinitiative (BI) „Schattenseite“ vor das OVG gezogen, um den möglichen Bau der bis zu 150 Meter hohen Windräder zu verhindern. Die Richter in Münster befinden nun darüber, ob der geänderte Bebauungsplan rechtlich korrekt zustande gekommen ist.

Denn: Obwohl viele Bürger aus Meckenheim und auch aus Rheinbach ihren Einspruch in mehr als 70 Eingaben kundgetan und sich gegen die Planung ausgesprochen hatten, seien die Beschlüsse beider Räte zustande gekommen, so Ingrid Koston, Sprecherin der BI „Schattenseite“ vor dem Gang zum OVG im Gespräch mit dem General-Anzeiger.

Zum Stand der Verhandlungen mit dem Investor erklärte Knauber, dass der Kreis auf zu erbringende Gutachten als Teil des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren hingewiesen habe. Unter anderem müsse das Unternehmen Expertisen zum Immissionsschutz und bezüglich der Belange von Erdbebenmessstationen einholen. Denn: Auf Grundlage eines Landeserlasses vom März 2016, also nach dem Doppelbeschluss der Räte, ist es nunmehr vonnöten, den Geologischen Dienst im Genehmigungsverfahren zu beteiligen.

Dabei steht die Frage im Raum, ob Windräder den Betrieb der seismologischen Stationen beeinträchtigen. „Auf der Grundlage dieses Erlasses ist für Rheinbach der Zehn-Kilometer-Radius der Station Todenfeld relevant“, sagte Knauber. Bei begründeten Bedenken seitens des Geologischen Dienstes habe der Antragsteller den Sachverhalt durch ein Gutachten zu ermitteln. Obwohl vom Investor angekündigt, ist bis dato noch kein entsprechender Antrag gestellt worden. Das bestätigte auch Katja Eschmann, Sprecherin des Rhein-Sieg-Kreises. Es habe zwar im Frühjahr vergangenen Jahres eine Vorbesprechung zwischen Kreis, Stadt und dem Investor gegeben, ein Antrag „liegt uns aber bisher noch nicht vor“.

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