"Warnschuss" vom Rheinbacher Amtsgericht Junger Mann bestiehlt die eigenen Eltern

RHEINBACH · Ein 20-jähriger Rheinbacher muss zwei Wochen in Dauerarrest. Er hatte seinen Vater bestohlen und mit gefälschten Überweisungen Geld vom Konto seiner Mutter auf sein eigenes überwiesen.

 Zwei Wochen Dauerarrest muss ein 20-Jähriger antreten, nachdem er seine eigenen Eltern bestohlen hatte.

Zwei Wochen Dauerarrest muss ein 20-Jähriger antreten, nachdem er seine eigenen Eltern bestohlen hatte.

Foto: picture alliance / dpa

Wegen mehrfachen Betrugs, Diebstahls und Urkundenfälschung ist ein 20-jähriger Rheinbacher vom Rheinbacher Amtsgericht zu zwei Wochen Dauerarrest verurteilt worden. Als Jugendlicher war er schon mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt gekommen.

Mit gefälschten Unterschriften hatte der damals 19-Jährige insgesamt 2100 Euro vom Sparkonto seiner Mutter auf sein eigenes Konto überwiesen. Auch hatte er aus dem Gartenbaubetrieb seines Vaters drei Motorsägen im Wert von insgesamt 4000 Euro gestohlen und im Internet für insgesamt etwa 1800 Euro verkauft. Darüber hinaus hatte er ein Fünf-Kanal-Mischpult im Internet verkauft, das Gerät dem Käufer aber nie zukommen lassen, obwohl dieser ihm die vereinbarten 78 Euro überwiesen hatte.

„Ich bin mit pädagogischen Lösungen bei ihm einfach am Ende“, stellte die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe fest. Seit drei Jahren habe sie immer wieder mit ihm zu tun gehabt und versucht herauszufinden, was „eigentlich mit ihm los ist, dass er nicht auf die Füße kommt“. Dazu habe sie auch schon Gespräche mit Vater und Sohn geführt, immer mit dem Ergebnis, dass der Angeklagte etwas habe verändern wollen, dies dann aber keine Gestalt bekommen habe. Ihr falle im Endeffekt nur Arrest ein, um dem jungen Mann klarzumachen, wohin sein Weg führe, wenn ab dem nächsten Jahr bei ihm nicht Jugend-, sondern Erwachsenen-Strafrecht angewendet würde.

Der Angeklagte hat den Hauptschulabschluss und eine Ausbildung abgebrochen. Sein Vater hatte ihn im eigenen Gartenbaubetrieb fest angestellt, ihn aber wieder entlassen, weil er so unzuverlässig gewesen sei. Als die Diebstähle herauskamen, schmiss ihn der Vater aus der elterlichen Wohnung. Nachdem er eine Weile bei Freunden gewohnt und sich schließlich bei den Eltern entschuldigt hatte, durfte er wieder in deren Wohnung zurückkehren.

Für den Staatsanwalt zeugten die Tatsache, dass er nicht irgendwen, sondern seine eigenen Eltern geschädigt hatte, von mangelndem Respekt des Angeklagten ihnen gegenüber. Auch angesichts des hohen Schadens sei es trotz umfangreichen Geständnisses nicht mehr mit Sozialstunden getan. Er forderte zwei Wochen Dauerarrest. Dem folgte Richter Jan Fante mit dem gleichlautenden Urteil.

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