Bonner Schwurgericht fällt Urteil Haftstrafe für Messerattacke im Rheinbacher Flüchtlingsheim

Rheinbach/Bonn · Wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt das Bonner Schwurgericht einen wahrscheinlich 26-Jährigen zu vier Jahren Haft und entspricht damit exakt dem Strafantrag der Staatsanwältin.

Es war für das Bonner Schwurgericht kein leichter Weg der Wahrheitsfindung, doch am Ende ist die Strafkammer sicher: Der Mann auf der Anklagebank, der als Flüchtling aus Guinea in einer Unterkunft in Rheinbach untergebracht war, hat am 9. Januar einen 31-jährigen Mitbewohner mit dem Messer attackiert.

Wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt das Gericht den wahrscheinlich 26-Jährigen zu vier Jahren Haft und entspricht damit exakt dem Strafantrag der Staatsanwältin.

„Man trifft in solchen Fällen auf eine Mauer des Schweigens“, stellte Schwurgerichtsvorsitzender Josef Janßen in der Urteilsbegründung fest. Das sei allerdings verständlich angesichts der Situation der Heimbewohner, die jeden Ärger mit Behörden vermeiden wollten. Doch glücklicherweise habe ein Bewohner diese Angst nicht gehabt und dem Gericht Rede und Antwort gestanden und so dabei geholfen, den Angeklagten als Täter zu überführen.

Die Frage nach dem Alter des Angeklagten

Denn der hatte bis zum Schluss den lebensgefährlichen Stich bestritten. Aber der Mann hatte auch schon bei seiner Altersangabe gelogen: Er hatte nämlich behauptet, noch keine 21 Jahre alt zu sein. In dem Fall hätte er nicht vor dem Schwurgericht stehen dürfen, sondern sich vor einer Jugendstrafkammer verantworten müssen – mit einer erheblich geringeren Strafandrohung.

Das Schwurgericht hatte jedoch wegen erheblicher Zweifel an dem jugendlichen Alter des Mannes einen medizinischen Sachverständigen beauftragt, und der kam nach entsprechenden Messungen zu dem Ergebnis: Der Angeklagte ist auf jeden Fall älter als 21, wahrscheinlich sogar schon um die 26 Jahre alt. Und damit saß der Mann vor den für ihn zuständigen Richtern.

Und die befanden nun nach ausführlicher Beweiserhebung: Es war der Angeklagte, der damals zustach. Wie Richter Janßen erklärte, geschah an jenem Tag Folgendes: Der Angeklagte, der sich schon in der Vergangenheit mehrfach über den psychisch labilen 31-Jährigen geärgert hatte, bekam an dem Tag in der Küche mit, wie der Mann sich lauthals über Krach auf dem Flur beschwerte und mit den Fäusten gegen die Wand schlug.

"Der Angeklagte wollte es ihm heimzahlen"

Als er den 31-Jährigen beruhigen wollte, ging der jedoch auf ihn los, prügelte auf ihn ein und schlug ihm die Zahnprothese aus dem Mund. Der Angeklagte, der noch von der Zubereitung eines Huhns ein Messer in der Hand hielt, wusste sich, so der Richter, „nicht anders zu wehren, als sich den 31-Jährigen mit dem Messer vom Leib zu halten“ und fügte ihm dabei einen leichten Schnitt zu. Damit hätte der Fall erledigt sein können, denn der 31-Jährige wollte nun in sein Zimmer gehen.

Doch der Angeklagte, so der Richter, wollte es ihm heimzahlen, folgte ihm, und bevor der 31-Jährige die Tür schließen konnte, stach der Angeklagte zu. Der 31-Jährige brach mit einer Lungenverletzung zusammen, er musste notoperiert werden und leidet noch heute unter den Folgen. Der Angeklagte kam in U-Haft und wurde wegen versuchten Totschlags angeklagt.

Den aber verneinten nun sowohl Staatsanwältin als auch Gericht. Der Angeklagte sei zwar emotional aufgeladen gewesen, weil der 31-Jährige ihn grundlos attackiert habe. „Aber es ist nicht festzustellen, dass er ihn töten wollte“, erklärte Richter Janßen.

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