Prozess am Amtsgericht Fehlendes Briefporto verrät Rheinbacher Drogenhändler

RHEINBACH · Dumm gelaufen ist ein Drogengeschäft für einen 27-Jährigen: Der Rheinbacher hatte im Darknet 250 Gramm Amphetamine bestellt und sich zuschicken lassen. Der Umschlag war allerdings nicht ausreichend frankiert.

 Zum 1. Juli wird das Briefporto teurer.

Zum 1. Juli wird das Briefporto teurer.

Foto: picture alliance/dpa

Dumm gelaufen ist ein Drogengeschäft für einen 27-Jährigen: Im Darknet hatte der Rheinbacher 250 Gramm Amphetamine bestellt und sich per Post zuschicken lassen. Dumm nur, dass der Umschlag nicht ausreichend frankiert war, es fehlten 1,15 Euro. Und so blieb der Brief bei einem Unternehmen liegen, wo er schließlich geöffnet wurde.

Dabei kam „ein Pulver“ zum Vorschein und die Polizei wurde eingeschaltet. Drei solcher Briefe mit verschiedenen Adressaten wurden sichergestellt. Einer davon trug die Adresse des 27-jährigen Rheinbachers, der sich jetzt wegen des Vorwurfs des gewerbsmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln vor dem Amtsgericht Rheinbach verantworten musste.

In einem zweiten Fall waren bei einer Durchsuchung in der Wohnung des Angeklagten weitere Amphetamine, 78 Ecstasy-Tabletten, Waage, Springmesser und Schlagstock sichergestellt worden. Anhand von ausgewerteten Whats-App-Chatprotokollen wurde der Verdacht erhärtet, dass er darüber den Handel mit Drogen organisiert hatte. Der IT-System-Elektroniker zeigte sich in vollem Umfang geständig und räumte ein, dass er selbst seit etwa seinem 20. Lebensjahr Amphetamine konsumiere. „Irgendwann lief das über und ich habe täglich konsumiert“, sagte der Angeklagte.

Wegen einer früheren Verurteilung habe er seine Arbeit verloren, und dann sei der Drogenmissbrauch kritisch geworden. Der enge Kontakt zu seiner Familie, seine Lebensgefährtin und die eigene Einsicht aber hatten ihn motiviert, zur Suchtberatung zu gehen.

Inzwischen nehme er regelmäßig an der sogenannten Vorbereitungsgruppe teil und der Kostenantrag für eine Therapie sei gestellt. Sein Verteidiger führte an, es sei fraglich, ob die beschriebene Menge ab Drogen überhaupt auf gewerbsmäßigen Handel schließen lasse oder nicht vielmehr „nur“ von Finanzierung des Eigenbedarfs auszugehen sei.

Weil es sich in beiden Fällen um harte Drogen gehandelt hatte und er in einem Fall noch unter laufender Bewährung stand, kam eine Bewährungsstrafe nicht mehr in Betracht. Der Strafrichter verurteilte den 27-jährigen in einem Fall zu zwei Jahren Haft, um ihm den Weg in die Therapie zu ermöglichen, im anderen Fall zu einem Jahr und drei Monaten.

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