Flüchtlingsheim Schornbuschweg Eine Woche Hausverbot für Randalierer in Rheinbacher Flüchtlingsheim

Rheinbach · Eine Woche Hausverbot hat ein 18-jähriger Asylbewerber aus Afghanistan in einer Rheinbacher Flüchtlingsunterkunft. Der Mann hatte dort randaliert und sich aggressiv gegenüber der Polizei gezeigt. Ob er zurückkehren darf, ist ungewiss.

Offen ist noch, ob der 18 Jahre alte Asylbewerber, der in der Nacht zu Sonntag in der Rheinbacher Flüchtlingsunterkunft am Schornbuschweg randaliert hatte, nach Ablauf des ausgesprochenen Hausverbots von einer Woche in die Unterkunft zurückkehren darf. Unter anderem war die Matratze eines Mitbewohners in Brand geraten (der GA berichtete).

Der junge Mann aus Afghanistan war dem Sicherheitsdienst der Einrichtung außerdem durch aggressives Verhalten aufgefallen, ferner hatte er gegen das dortige Rauch- und Alkoholverbot verstoßen. „Über die weitere Vorgehensweise wird zu gegebener Zeit entschieden“, sagte Stadtpressesprecher Norbert Sauren. Der Aufforderung, die Unterkunft am Schornbuschweg zu verlassen, sei der 18-Jährige nachgekommen. Zuvor hatte er sich auch laut Polizei gegenüber Polizisten als renitent erwiesen, hatte um sich geschlagen und die Beamten bespuckt.

18-Jähriger soll für entstandene Schäden aufkommen

Wo sich der junge Mann derzeit aufhält und wo er während des Hausverbots übernachtet, ist der Stadt nicht bekannt. Bürgermeister Stefan Raetz sagte, er könne sich bei der Stadt als wohnungslos melden, dann werde man ihn unterbringen. Allerdings nicht in dem Heim, in dem er den Schaden angerichtet hatte. Diesen Schaden, also die nicht mehr brauchbare Matratze und den Feuerwehreinsatz, will die Stadt von dem jungen Mann ersetzt haben. Raetz schätzt den Schaden auf einige Hundert Euro. Er könne diese Summe ja von dem Geld, das er monatlich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, bezahlen.

Engagierte Ehrenamtliche des Rheinbacher Flüchtlingshelferkreises bezeichnen den jungen Afghanen als „nett“ und „guten Schüler“, der im vergangenen Jahr Deutsch gelernt habe. Offenbar habe die zwischenzeitliche Ablehnung des Asylantrags für Frustrationen bei dem 18-Jährigen gesorgt.

Nach Informationen des General-Anzeigers soll er in der Nacht zu Sonntag auch Marihuana konsumiert haben. Regelmäßige Drogenverstöße seien in der Einrichtung aber nicht festzustellen, sagte Polizeisprecher Frank Piontek auf GA-Anfrage. „Es gibt derzeit keine Anhaltspunkte auf Drogenhandel an dieser Örtlichkeit.“

Konkreten Hinweisen auf Straftaten gehe die Polizei aber nach: So geschehen vor einigen Monaten. „Hier bestätigte sich der Verdacht gegen einen Bewohner nicht“, so Piontek.

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