Fall Trudel Ulmen Ehemann angeklagt - 2016 wäre die Tat verjährt

BONN · Mord? Totschlag? Körperverletzung mit Todesfolge? Die Bonner Staatsanwaltschaft hat sich jetzt juristisch festgelegt und im Vermisstenfall Trudel Ulmen, der in den vergangenen Monaten bundesweit für Schlagzeilen sorgte, beim Bonner Schwurgericht eine Anklageschrift wegen Totschlags eingereicht.

Wie Staatsanwalt Jens Schindler, Sprecher seiner Behörde und Mitglied der Abteilung Kapitalverbrechen, am Dienstag im Gespräch mit dem General-Anzeiger sagte, sind die Ermittler davon überzeugt, dass die Rheinbacher Arzthelferin Trudel Ulmen vor 16 Jahren von ihrem damaligen Ehemann in der gemeinsamen Rheinbacher Wohnung mit einem Kissen erstickt wurde.

Dabei stützt sich die Staatsanwaltschaft im Wesentlichen auf das umfangreiche Geständnis des Mannes vor Beamten der Mordkommission im Bonner Polizeipräsidium in der Nacht vom 16. zum 17. April 2012.

Angeblich ist die Abschrift der dort auf Band festgehaltenen Vernehmung rund 500 Seiten lang. Nun muss die für Tötungsdelikte zuständige 4. Große Strafkammer des Landgerichts prüfen, ob sie die Anklage zulässt - und ob so aus dem jetzt Angeschuldigten ein Angeklagter wird.

Die Zeit drängt. Denn seit seinem Geständnis Mitte April sitzt Trudel Ulmens Ex-Mann in der Justizvollzugsanstalt Köln-Ossendorf in Untersuchungshaft. Die ist aber nach der deutschen Strafprozessordnung nur ein halbes Jahr lang möglich, weil im Sinne der Unschuldsvermutung länger nicht zumutbar. Und wenn bis Mitte Oktober keine öffentliche Hauptverhandlung begonnen werden kann, muss das Kölner Oberlandesgericht prüfen, ob gewichtige Gründe für eine längere U-Haft vorliegen.

Dem Vernehmen nach hat der jetzt Angeschuldigte in seinem Geständnis geschildert, dass es am Abend des 20. März 1996 im gemeinsamen Haus am Rheinbacher KAB-Ring zu einem heftigen Streit zwischen den Eheleuten gekommen sei. Daraufhin sei er seiner Frau ins Schlafzimmer gefolgt und habe sie dort mit einem Kissen erstickt.

Noch in der Nacht habe er die Leiche mit seinem Auto in ein gut 60 Kilometer entferntes Waldstück im Siebengebirge transportiert und dort im Schutz der Dunkelheit notdürftig verscharrt. Zu dem Geständnis kam es, nachdem die Polizei die bereits am 18. Juli 1996 von einem Mountainbike-Sportler entdeckte "unbekannte weibliche Leiche" erst 16 Jahre später als Trudel Ulmens sterbliche Überreste identifiziert hatte.

Im Bonner Malteser-Krankenhaus fand man im Frühjahr eine Original-DNA der Langzeit-Verschollenen, die dort einmal Patientin war, und konnte diese mit der im Sommer 1996 gesicherten und archivierten DNA der "unbekannten Toten" abgleichen.

Trudel Ulmens Leiche war damals in einem namenlosen Reihengrab für unbekannte Tote auf dem Bad Honnefer Friedhof beigesetzt worden. Dieses Grab wäre im Lauf dieses Jahres turnusgemäß eingeebnet worden, so dass es keine Möglichkeit mehr gegeben hätte, Trudel Ulmen würdig zu bestatten. So aber konnten ihre sterblichen Überreste in Bad Honnef entnommen, eingeäschert und im Grab ihres Vaters in ihrer Heimatstadt Mayen in der Eifel beigesetzt werden.

Auch das Verbrechen wäre bald nicht mehr zu sühnen gewesen: Totschlag verjährt nach 20 Jahren. Nur Mord verjährt nie. Nur ist der zwingend nötige Nachweis der im Strafgesetzbuch gelisteten Mordmerkmale nach 16 Jahren nicht mehr zu erbringen. Keine Spuren, keine Indizien. Nur ein Geständnis. Und nur einen Tatzeugen: den Täter.

Chronik eines Verbrechens

29. Januar 1955: Gertrud Gabriele Lenerz wird in Mayen (Eifel) geboren und wächst als mittleres von drei Kindern eines Lokführers auf. Nach sehr gutem Realschulabschluss absolviert sie eine Ausbildung zur Arzthelferin.

9. Juli 1976: Vor dem Standesamt in Mayen heiratet Trudel Lenerz ihren langjährigen, gleichaltrigen Jugendfreund und nimmt dessen Nachnamen Ulmen an. Etwa um diese Zeit zieht sie mit ihm nach Rheinbach

Dezember 1979: Das Ehepaar kauft und bezieht ein Einfamilienhaus am KAB-Ring.

2. Januar 1995: Trudel Ulmen tritt eine Stelle als Halbtagskraft im Medizinischen Archiv des Neurologischen Rehabilitationszentrums Godeshöhe an.

21. März 1996: Trudel Ulmen erscheint nicht an ihrem Arbeitsplatz. Am Folgetag erstattet ihr Mann Vermisstenanzeige bei der Bonner Polizei. Drei Tage später informiert er die Polizei darüber, seine Frau habe sich am Vortag, einem Sonntag, telefonisch bei ihm gemeldet und berichtet, sie habe sich mit einem Liebhaber ins Ausland abgesetzt. Sie sei wohlauf. Damit galt der Vermisstenfall als aufgeklärt, die Akte wird fünf Jahre später ordnungsgemäß vernichtet, so wie das bei "aufgeklärten Fällen" üblich ist.

18. Juli 1996: In einem Waldstück nahe der Bad Honnefer Ortschaft Rottbitze, ganz in der Nähe der A3-Abfahrt Bad Honnef/Linz, entdeckt ein Radfahrer eine weibliche Leiche. Die Polizei ermittelt fieberhaft, stellt aber keinen Zusammenhang zwischen der "unbekannten Toten" und der nur vier Monate zuvor verschwundenen Rheinbacherin her.

Oktober 1996: Trudel Ulmens Mann reicht beim Amtsgericht Rheinbach die Scheidung ein. 1997 wird die Ehe in Abwesenheit der Ehefrau geschieden. Sie gilt nun als "unbekannt verzogen".

15. Dezember 2011: Im General-Anzeiger erscheint eine Bekanntmachung des Amtsgerichts Rheinbach. Darin wird Trudel Ulmen aufgefordert, sich bis zum 28. Februar 2012 in Zimmer 207 des Amtsgerichts einzufinden, weil sie sonst für tot erklärt wird.

9. Januar 2012: Im GA erscheint ein redaktioneller Bericht über den mysteriösen Fall und die Hintergründe der amtlichen Bekanntmachung des Gerichts. Nach 16-jähriger Pause nimmt die Kripo die Ermittlungen wieder auf. In den folgenden Wochen erscheinen drei weitere große Berichte mit neuen redaktionellen Rechercheergebnissen.

16. April: Kriminaldirektor Hans-Willi Kernenbach reist nach Mayen, um die Familie des Opfers persönlich vom Tod ihrer Angehörigen zu unterrichten. Denn die "unbekannte Tote" aus dem Siebengebirge ist zweifellos Trudel Ulmen. Zur gleichen Zeit wird der Ex-Mann des Opfers im Präsidium vernommen. Kurz nach Mitternacht gesteht er die Tat. Haftbefehl wird beantragt und erlassen.

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