Polizeieinsatz in Rheinbach Drei Verletzte bei Streit in Flüchtlingsheim

Rheinbach · In der Flüchtlingsunterkunft im Schornbuschweg in Rheinbach ist es am frühen Dienstagabend zu einer Auseinandersetzung zwischen Bewohnern gekommen. Dabei wurden drei Menschen verletzt.

Einen größeren Polizei und Rettungsdiensteinsatz hatte gestern Nachmittag um 16.35 Uhr ein Streit in der Rheinbacher Asylunterkunft am Schornbuschweg ausgelöst, der sich zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung auswuchs. Der Leitstelle war dabei zunächst ein „Massenanfall von Verletzten“ gemeldet worden.

Wie ein Beamter auf der Leitstelle der Bonner Polizei am Abend auf Anfrage mitteilte, waren insgesamt drei Personen an der Auseinandersetzung beteiligt gewesen, und alle drei seien auch verletzt worden. Dabei habe es sich um ein 27- und 22-Jahre altes Brüderpaar gehandelt, sowie ein 34-Jähriger, die alle aus Syrien stammen. Bei keinem der Verletzten besteht laut des Polizisten Lebensgefahr.

Ausgangspunkt der Auseinandersetzung war zunächst ein Streit zwischen den beiden Brüdern gewesen. „Dabei ging es wohl um die Sauberkeit in der Küche“, wusste der Leitstellenbeamte zu berichten. In den Streit hinein geraten war dann wohl auch der 34 Jahre Landsmann des syrischen Brüderpaares. Daraufhin eskalierte das Ganze aus Sicht der Polizei: „Der 34-Jährige hat dann kochendes Wasser über dem 27-Jährigen ausgeschüttet, der sich starke Verbrühungen zuzog.“

Wenig später traf dann auch schon die ersten Streifenbeamten ein, wodurch sich die Situation allerdings noch nicht beruhigte: „Als die Polizei ankam, hat der 34-Jährige ein Glasscherbe vom Boden aufgehoben und sich damit dann selbst verletzt“, sagte der Leistellenbeamte. Warum er das tat, ist noch nicht klar.

„Die Auseinandersetzung und wer an ihr beteiligt war, war anfangs ohnehin sehr verworren“, sagte der Polizist. Alle drei Streithähne seien dann aber getrennt, fixiert und ins Krankenhaus gebracht worden. Für den 34-Jährigen wird das Ganze allerdings ein Nachspiel haben: „Der Mann bekommt eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung“, erklärte der Beamte auf der Leitstelle.

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