Markt-Center in Meckenheim Bonner Anwalt erhält den Zuschlag

Meckenheim/Rheinbach · Das Meckenheimer Geschäftshaus am Neuen Markt wechselt für 3,5 Millionen Euro den Besitzer. Der neue Eigentümer will den Komplex modernisieren.

Markt-Center in Meckenheim

Markt-Center in Meckenheim

Foto: Hans-Peter Fuß

Wenn Rechtsanwälte vor Gericht erscheinen, dann wollen sie diesen Saal auch als Sieger verlassen. So gesehen hatte Rechtsanwalt Wienand Meilicke aus Bonn gestern einen goldenen Tag erwischt. Der Fachanwalt für Steuerrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht erschien am Morgen persönlich zur lediglich wenige Minuten dauernden Verkündung eines Beschlusses im Rheinbacher Amtsgericht. Doch was er da hörte, erfüllte ihn mit dem wohligen Gefühl von Zufriedenheit: Die Meilicke Neue Markt GbR aus Bonn erhält den Zuschlag für das zwangsversteigerte Markt-Center in Meckenheim. Für 3.542.000 Euro wechselt das Geschäfts- und Wohnhaus am Neuen Markt den Besitzer.

Das Nachsehen hat somit die Söksa Investitions GmbH & Co. KG aus dem fränkischen Ansbach, obgleich diese während des jüngsten Versteigerungstermins Ende Januar mit 3.547.000 Euro ein höheres Gebot abgegeben hatte. Sachverständige taxierten den Verkehrswert des teilweise renovierungsbedürftigen Komplexes auf 5,7 Millionen Euro.

Die Offerte der Söksa hatte Richter Jan Fante allerdings nicht angenommen, da den Vertretern der Gläubigerbank, der Mainzer Volksbank, die notwendige Sicherheitsleistung nicht hoch genug war. Einen Zuschlag hatte Richter Fante allerdings auch nicht verkünden können, da der Insolvenzverwalter des Markt-Center-Eigentümers aus dem Raum Heidelberg seinerzeit nicht im Saal 205 des Amtsgerichts Rheinbach anwesend war.

Der Insolvenzverwalter muss allerdings das Verfahren genehmigen, darum ist die Anwesenheit des Vertreters der Eigentümerfamilie unbedingt vonnöten. Jedoch hatte das Rheinbacher Gericht erst vor Beginn der Sitzung festgestellt, dass kein Nachweis über die fristgerechte Ladung des Insolvenzverwalters vorlag.

„Dieser Nachweis liegt uns jetzt vor“, sagte Rechtspfleger Karl-Heinz Schönenberg, weshalb auch der Zuschlag für das Geschäftshaus mit Läden, Gastronomie, Arztpraxen und zwei Wohnungen in der Fußgängerzone des Neuen Markts seitens des Gerichts erteilt werden konnte. Hintergrund: Seit Juni 2013 steht die Immobilie an exponierter Stelle, die nach Angaben des Zwangsverwalters monatliche Mieteinnahmen von 47 000 Euro generiert, unter Zwangsverwaltung. Zurzeit ist das 1977 errichtete ehemalige Möbelhaus in 21 Ladeneinheiten und zwei Wohnungen aufgeteilt.

Bereits beim ersten Zwangsversteigerungstermin war der Rechtsanwalt der Bonner Kanzlei Meilicke Hoffmann & Partner im Gerichtssaal zugegen. Im September vergangenen Jahres kam es allerdings nicht zum Zuschlag, da den Gläubigern die Offerten in Höhe von knapp 2,9 Millionen Euro zu niedrig waren. Seit Herbst hatte der Interessent mehrere Gespräche mit der Stadt Meckenheim geführt, um der Verwaltungsspitze seine Ideen für die Immobilie näher zu bringen. Geplant ist nach Auskunft von Wirtschaftsförderer Dirk Schwindenhammer, dass das Objekt seitens des neuen Eigentümers auf Vordermann gebracht werden soll, um eine nachhaltige Entwicklung im Center zu ermöglichen.

Nur: Eine letzte juristische Hürde muss das Geschäft noch nehmen: Bis zwei Wochen nach der postalischen Zustellung des Beschlusses haben die Verfahrenbeteiligten nunmehr Zeit, Rechtsmittel gegen den Beschluss des Rheinbacher Amtsgerichts einzulegen, wie Schönenberg erklärte. „In drei bis vier Wochen wissen wir mehr“, schätzt der Rechtspfleger.

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