Amtsgericht Rheinbach 51-Jährige vom Vorwurf der Ausbeutung von Prostituierten freigesprochen

RHEINBACH · Eine 51 Jahre alte Frau ist am Dienstag vor dem Rheinbacher Amtsgericht vom Vorwurf der Ausbeutung von Prostituierten freigesprochen worden. Ein Freispruch erster Klasse allerdings sei dies "ganz klar nicht", wie Richter Jan Fante betonte. Wegen Widersprüchen und Zweifeln folge er dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten".

Der 51-Jährigen war vorgeworfen worden, im August 2011 als "eine Art Geschäftsführerin" in einem Rheinbacher Club zugelassen zu haben, dass ein damals 15-jähriges Mädchen dort als Prostituierte arbeitete. Die Angeklagte habe das Geld für die sexuellen Kontakte des Mädchens teilweise vereinnahmt.

Gegen einen entsprechenden Strafbefehl hatte die 51-Jährige Einspruch eingelegt, weshalb es jetzt zum Strafverfahren kam. Für sie sei nicht ersichtlich gewesen, dass das Mädchen nicht volljährig gewesen sei, betonte die Angeklagte.

"Sie war gestylt, geschminkt und hatte eine frauliche Figur"

Die junge Frau habe sich mit einem brasilianischen Pass vorgestellt, laut dem sie 1989 geboren war. "Sie hatte ein sehr selbstbewusstes Auftreten. Sie sah nicht aus wie 15, war gestylt, geschminkt und hatte eine frauliche Figur."

Der Unterschied zwischen 15 und 21 Jahren sei doch sehr erheblich, wandte Richter Fante ein, da hätten Zweifel kommen müssen. Sie lasse sich immer den Ausweis vorlegen, um ihn zu kopieren, so die Angeklagte. Auf der schlechten Kopie war das Mädchen auf dem Foto jedoch nicht zu identifizieren.

Von der Zeugenaussage der inzwischen 17-Jährigen wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Die Angeklagte betonte derweil, dass sie das Mädchen "nie bedroht, festgehalten oder ihr Geld weggenommen" habe. Das habe die junge Frau auch nie behauptet, stellte deren Rechtsvertreterin klar. Vielmehr habe ihre Mandantin die 51-Jährige nie belastet, sondern immer gesagt, sie habe "mit der ganzen Sache" nichts zu tun. Was das konkret war, wurde nicht offen gelegt. Dies ist Gegenstand anderer Verfahren.

Die Mutter der 17-Jährigen schilderte, dass ihre Tochter damals eine Woche lang "verschwunden" und nach ihrer Rückkehr sehr aggressiv und nervös gewesen sei, sodass sie in eine Bonner Klinik gekommen sei. Ihre Tochter habe gesagt, sie habe in dem Club "arbeiten und Geld verdienen müssen" für einen bestimmten Mann.

Entscheidend für die rechtliche Bewertung war die Frage, ob die Angeklagte hätte erkennen müssen, dass die junge Frau deutlich unter 18 Jahren war. Für die Staatsanwältin war dies der Fall, denn das "verschüchterte, ängstliche" Auftreten der 17-Jährigen im Zeugenstand "müsste ein Unterschied wie Tag und Nacht" zum damals angeblich selbstbewussten Auftreten gewesen sein.

Dem Antrag auf eine Geldstrafe folgte Richter Fante wegen verbleibender Zweifel jedoch nicht.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort