Gerichtsurteil 20-jähriger Dieb soll Sozialstunden leisten

RHEINBACH · 40 Sozialstunden und einen sozialen Trainingskursus muss ein 20-jähriger Meckenheimer wegen Schwarzfahrens und Handydiebstahls absolvieren. Die Jugendgerichtshilfe hatte ihn "noch auf der Suche nach seinem Weg" gesehen und deshalb für Jugendstrafrecht plädiert.

Richter Jan Fante erläuterte dem 20-Jährigen, dass die Strafe nicht in einem Führungszeugnis erscheine. Während der 20-Jährige eine der angeklagten Schwarzfahrten eingeräumt hatte - die anderen beiden wurden fallengelassen -, beteuerte er bis zum Schluss seine Unschuld in Bezug auf den Handydiebstahl: "Ich habe das Handy noch nie gesehen, ich habe es zu keinem Zeitpunkt gehabt." Das sah ein 19-jähriger Zeuge anders: "Ich bin mir zu hundert Prozent sicher, dass das Handy bei Dir war."

Niemand hatte gesehen, dass der Angeklagte in einer Bonner Bar das weiße Handy aus der Handtasche einer 17-Jährigen gestohlen hatte. Allerdings war er schnell unter Verdacht geraten, so dass der Freund der Geschädigten ihm folgte, als er das Lokal verließ. Er habe gesehen, dass der 20-Jährige "ein weißes Handy gezückt" und etwas in einen Vorgarten geworfen habe, vermutlich die Sim-Karte, so der Zeuge.

Als er den Angeklagten angesprochen habe, habe dieser geleugnet und sein eigenes schwarzes Handy gezeigt. Allerdings hätten sich in seiner Hosentasche noch deutlich die Umrisse eines weiteren Handys abgezeichnet. Als ein Freund die Taschen durchsucht habe, sei es zwar nicht darin gewesen. Dieser Freund allerdings war sicher, dass das Handy "aus einer Höhe" herunterfiel, als er den Angeklagten von hinten gegriffen habe, um eine inzwischen entstandene Rangelei zu beenden. Für die Staatsanwältin ebenso wie für Richter Fante waren die Zeugenaussagen überzeugend.

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