Friedhofsgebühren in Meckenheim steigen Urnenbestattungen werden teurer

MECKENHEIM · Meckenheimer Hauptausschuss segnet mehrheitlich die neue Friedhofsgebührenordnung ab. Sie sieht eine Erhöhung für die 20-jährigen Nutzungsrechte der Urnenwand auf dem Friedhof Bonner Straße um 359 Euro von bisher 1492 auf 1851 Euro vor. Die Gebühren für Urnenbestattungen und die Beisetzung im Aschestreufeld sollen ebenfalls steigen.

 Auch die Errichtung der Urnenwand auf dem Friedhof Bonner Straße, hier deren Einsegnung durch Pfarrer Mathias Mölleken und Pfarrer Reinhold Malcherek, machte die Anpassung der Gebühren erforderlich.

Auch die Errichtung der Urnenwand auf dem Friedhof Bonner Straße, hier deren Einsegnung durch Pfarrer Mathias Mölleken und Pfarrer Reinhold Malcherek, machte die Anpassung der Gebühren erforderlich.

Foto: Axel Vogel

Die Gebühren für Urnenbestattungen auf den Friedhöfen der Stadt Meckenheim sollen angehoben werden. Dem Entwurf für die neue Gebührenordnung der Verwaltung hat der Haupt- und Finanzausschuss am Mittwoch mehrheitlich zugestimmt. Die neue Gebührenordnung basiere auf einer Neukalkulation der Kosten, hat Bürgermeister Bert Spilles vor dem Ausschuss erklärt.

Insbesondere durch die Errichtung einer weiteren Urnenwand auf dem Friedhof Bonner Straße sei die Anpassung der Gebühren erforderlich geworden, aber auch weil die bisher erhobenen Gebühren nicht auskömmlich waren, um die Kosten der Firma zu decken, die die Friedhofsarbeiten durchführt. Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben seien die Friedhofsgebühren laufend neu zu kalkulieren. Die Anpassung der Gebühren führe zu einer weiteren Erhöhung des Kostendeckungsgrades.

2014 sei die Stadt mit einer umfassenden Anpassung der Gebührensatzung einen gravierenden Schritt gegangen, erklärte der Erste Beigeordnete Holger Jung. Weitergehenden Anpassungsbedarf auch für Erdbestattungen gebe es zurzeit nicht, sagte Jung. „Wir halten es für erfreulich, dass die Mehrheit der Bestattungsformen nicht angepasst werden muss“, erklärte CDU-Fraktionsvorsitzender Joachim Kühlwetter. Die Kalkulation nicht nachvollziehen konnten die Vertreter der BfM-Fraktion, die gegen die Vorlage stimmten. Die Unterlagen, die die Verwaltung zur Verfügung gestellt hatte, reichten nicht aus, bemängelte Bernd Heinrichs. Die gestellten Fragen konnten auch Spilles und Jung spontan nicht beantworten, da die Kalkulation extern erstellt worden sei. Sie sagten zu, die offenen Punkte bis zur Entscheidung im Rat am kommenden Mittwoch zu klären.

Die neue Gebührenordnung sieht eine Erhöhung für die 20-jährigen Nutzungsrechte der Urnenwand auf dem Friedhof Bonner Straße um 359 Euro von bisher 1492 auf 1851 Euro vor. Die Gebühren für Urnenbestattungen und die Beisetzung im Aschestreufeld sollen um 116 Euro von 304 auf 420 Euro steigen.

Teurer werden auch die anonymen Bestattungen. Die Kosten für die anonyme Urnenbestattung soll von 327 Euro auf 420 Euro angehoben, die für die anonyme Sargbestattung von 525 auf 675 Euro steigen. Die neue Gebührenordnung soll ab Januar gelten.

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