Stadtrat hat entschieden Meckenheimer Jungholzhalle wird nur komplett vermietet

Meckenheim · Stadtrat lehnt Antrag der UWG über eine Drittelvermietung mit deutlicher Mehrheit ab. Halle ist ökonomisch und ökologisch auf vollständigen Betrieb ausgelegt.

 Bis zu 800 Menschen passen in die Meckenheimer Jungholzhalle. Ihrer Teilvermietung hat der Rat eine Absage erteilt.

Bis zu 800 Menschen passen in die Meckenheimer Jungholzhalle. Ihrer Teilvermietung hat der Rat eine Absage erteilt.

Foto: Axel Vogel

Um Interessenten optimierte Informationen für eine Anmietung der Jungholzhalle zu bieten, hatte die Stadt nach Beratungen und in Zusammenarbeit mit einem externen Anbieter eine neue Struktur der Benutzungsordnung und der Mietpreistabelle erarbeitet. Auf Anfrage der UWG wurde die Möglichkeit geprüft, die Halle nur zu einem Drittel zu einem deutlich geringeren Preis zu vermieten. Der Rat lehnte den Vorschlag der UWG allerdings mit großer Mehrheit ab.

Zu viele Argumente sprächen gegen eine Drittelvermietung der Halle, so Bürgermeister Bert Spilles. Als Argumente standen ökologische und ökonomische Schäden im Raum. Heizung und Lüftung der Halle sind nur auf einen vollständigen Betrieb ausgelegt, was bei einer Vermietung zu zwei Dritteln noch ökologisch und ökonomisch vertretbar ist, bei nur einem Drittel nicht. Bei einer begrenzten Anzahl an Wochenenden im Jahr müsse man außerdem berücksichtigen, dass man Interessenten für die Anmietung der ganzen Halle absagen müsste, wenn die Drittelhalle wegen einer kleineren Veranstaltung gebucht sei.

Auch höherer Preis bei Teilvermietung wäre akzeptabel

Hans-Erich Jonen (UWG) wollte all dem nicht folgen. Seiner Meinung nach sei der ökonomische und ökologische Schaden durch eine nur geringe Teilvermietung vernachlässigbar. Vom bauausführenden Unternehmen habe man seinerzeit die Aussage erhalten, dass die Rahmenbedingungen für Heizung und Lüftung kein Faktor für die Mietpreisfestlegung seien. Allein wegen des von der UWG vorgeschlagenen geringen Mietpreises von ursprünglich 200 Euro würde man sich auch einem Mietpreis von 300 Euro nicht verschließen.

Das Konkurrenzproblem mit Interessenten für die ganze Halle verwies er an ein geeignetes Hallenmarketing. Nach Jonen bliebe mit den derzeit geplanten Vermietungsmöglichkeiten solchen Interessenten die Nutzung der Jungholzhalle versagt, die aufgrund von Art um Umfang ihrer Veranstaltung die große Halle nicht mieten wollten oder könnten. Auch fehlende Bestuhlungspläne hielt die UWG für nicht relevant, denn diese anzufertigen, sei vermutlich kein großer Aufwand.

Johannes Steger, Bürger für Meckenheim, stellte zu den Argumenten der Stadt in den Raum, dass Meckenheim über andere Veranstaltungsorte in der von der UWG angesprochenen Größenordnung verfüge. Das PZ auf dem Campus, die Aulen der Schulen, die Schützenhalle und die Mehrzweckhalle seien für solche kleineren Veranstaltungen gut geeignet und würden auch als solche genutzt.

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