So gesehen zu Lärm in der Nachbarschaft Meckenheim gibt Tipps für ein entspanntes Miteinander

Meinung · Morgens, mittags und abends müssen Hausbesitzer Rücksicht auf lärmempfindliche Nachbarn nehmen. Rasenmäher und Laubbläser dürfen nur ab sieben und bis 20 Uhr genutzt werden.

Wie viele Briefe beginnen – nach der Anrede – mit den Worten „aus gegebenem Anlass“. Einen solchen, gegebenen Anlass vermuten wir auch hinter einer Pressemitteilung der Stadt Meckenheim. Unter der Überschrift „Ungetrübte Urlaubszeit daheim“ gibt die Kommune „Tipps, wie das entspannte Miteinander gelingt“.

Der gegebene Anlass ergibt sich zweifellos daraus, dass sich bei diesem, glücklicherweise vorerst nicht enden wollenden Rekordsommer viele Menschen im Freien, im Garten oder auf dem Balkon aufhalten, um die Freuden der mediterranen Witterung zu genießen. Offenbar ist es heutzutage aber in Mode gekommen, dass ausgerechnet die Gerätschaften, die für Tätigkeiten im Garten bestimmt sind, motorbetrieben sind und darum einen Heidenkrach erzeugen – erst recht, seitdem Discounter erkannt haben, dass Laubbläser, Rasentrimmer, Kantenschneider und Konsorten zum Günstigpreis ein gutes Geschäft darstellen.

Kein Wunder also, dass die „Tipps zum entspannten Miteinander“ mit einem Hinweis darauf beginnen, zu welchen Uhrzeiten das Rasenmähen ordnungsbehördlich gestattet ist, nämlich montags bis Samstag von 7 bis 13 Uhr sowie zwischen 15 und 20 Uhr. Die Armada an Laubbläsern und Rasentrimmern dürfe montags bis samstags von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr im Einsatz sein.

Und, wie die Stadt Meckenheim außerdem mitteilte, ist auch die gute, alte Mittagspause keine Institution, die allenfalls südlicheren Ländern vorbehalten ist. Es gibt sie noch. Während der Mittagsruhe zwischen 13 Uhr und 15 Uhr seien Tätigkeiten, die mit einer „besonderen Lärmentwicklung“ verbunden sind, tabu, teilte die Stadt – gewiss ebenso aus gegebenen Anlass in ihrer Tippsammlung mit.

Keinerlei ordnungsbehördliche oder zeitliche Beschränkungen gibt es übrigens für mein liebstes Gartengerät: den Besen. Der benötigt auch kein Benzin und erzeugt – bei richtiger Anwendung – kaum Geräusche, auf deren Vermeidung Kommunen aus gegebenem Anlass hinweisen müssten.

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