Kommentar zum Bahnhof Meckenheim Die Rechnung folgt noch

Meinung | Meckenheim · Nahezu vier Jahre sind seit dem Spatenstich am Meckenheimer Bahnhof im Februar 2013 ins Land gezogen. Am Montag können Fußgänger die Unterführung endlich nutzen.

Planmäßig lief beim Bahnprojekt am Meckenheimer Bahnhof allenfalls das im Frühjahr dieses Jahres abgelegte Versprechen der NRW-Bahnmanager, dass die lang ersehnte Unterführung noch in diesem Jahr fertig gestellt wird. Wer zwischenzeitlich – gewiss mit Laienblick – an der Baustelle Kiebitz spielte, konnte da seine Zweifel haben, da sich lange gar kein Rad an der Baustelle unterhalb der Bahngleise drehte.

Die gute Nachricht ist, dass die Unterführung für Fußgänger und Radfahrer zwischen Altstadt und Sonnenseite – dank Aufzügen barrierefrei – fertig ist und genutzt werden kann. Doch nun die schlechte Nachricht: Mit prickendem Sekt wird die Eröffnung der unterirdischen Gleisquerung, gemeinsam finanziert von Bund, Land, Deutscher Bahn und der Stadt Meckenheim, sicherlich nicht begossen – noch nicht. Denn schließlich ist noch völlig offen, wie hoch die Mehrkosten für das städtebaulich so wichtige „Tor zur Altstadt“ sind und wer dafür aufkommen muss, dass die ursprünglich beauftragte Baufirma aus der Vulkaneifel reichlich Murks abgeliefert hat und ferner in die Insolvenz gegangen ist.

Noch im März dieses Jahres sprachen die Bahnmanager, die das Bauvorhaben zu beaufsichtigen hatten, im Meckenheimer Bauausschuss von einem „niedrigen zweitstelligen Millionenbetrag“, der als Schaden zu beklagen ist. Klar ist aber, dass sich die Endabrechnung erst erstellen lässt, wenn im zweiten Quartal 2017 alle Restarbeiten abgeschlossen sind. Da sich die Stadt vertraglich verpflichtete, sich die Baukosten mit der Bahn im Verhältnis 40 Prozent (Stadt)zu 60 Prozent (Bahn) zu teilen, steigt die Spannung, mit welchen Betrag aus dem Meckenheimer Stadtsäckel der Schaden beglichen werden muss. Es muss endlich ein Prozedere gefunden werden, dass letztlich nicht die Steuerzahler – gleichgültig ob das Steuergeld auf kommunaler, Länder- oder Bundesebene ankommt – für den Murks einer Pleitefirma einspringen müssen.

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