Amtsgericht Rheinbach 39-jähriger Meckenheimer von Tankbetrug freigesprochen

RHEINBACH · Wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis musste sich jetzt ein 39-Jähriger aus Meckenheim vor der Rheinbacher Amtsgericht verantworten. Das Verfahren endete für ihn mit einem Freispruch, da er auf dem Überwachungsvideo einer Rheinbacher Tankstelle nicht als Fahrer seines Wagens zu identifizieren war.

Es sei, laut Protokoll, vielmehr unwahrscheinlich, dass es sich dabei um den Angeklagten handele. Ein bislang Unbekannter war dort am Sonntag, 27. Mai 2012, um 12.19 Uhr vorgefahren und hatte für 15,15 Euro rund zehn Liter Euro Super E5 getankt. Anschließend war er zur Kasse gegangen; allerdings nicht um den Sprit zu bezahlen, sondern nur ein paar Süßigkeiten.

Der Angeklagte hatte zu Beginn der Verhandlung erklärt, er sei nicht gefahren, sondern habe sein Auto einem Freund geliehen. Dessen Namen wollte er vor Gericht nicht nennen; dazu müsse er erst einmal er zu Hause in seine Unterlagen schauen. Amtsrichter Ulrich Schulte-Bunert hielt dies allerdings nicht für besonders glaubwürdig.

„Zeigen Sie das Video, und Sie werden sehen, das ich das nicht bin“, fügte der 39-Jährige hinzu. Zumindest ließ sich der Mann mit Baseballkappe, der auf den Aufnahmen den Tank füllt und später an der Kasse steht, nicht zweifelsfrei erkennen. Zwar war das Gericht letztlich nicht von seiner Unschuld überzeugt, sprach ihn gemäß dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagte“ frei.

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