Gerichtsurteil zu Familienstreit in Bonn 27-Jähriger rammte Erzfeind mit Auto

Meckenheim/Bonn · Fragwürdiger Höhepunkt eines langjährigen Familienstreits: Als der 27-jähriger Sohn einer Buschdorfer Familie den Sohn einer Dransdorfer Familie in Meckenheim sieht, rammt er ihn mit dem Auto.

 Vor dem Bonner Schöffengericht musste sich ein 27-Jähriger verantworten, der mit Absicht einen 26-Jährigen in Meckenheim mit seinem Auto gerammt hatte.

Vor dem Bonner Schöffengericht musste sich ein 27-Jähriger verantworten, der mit Absicht einen 26-Jährigen in Meckenheim mit seinem Auto gerammt hatte.

Foto: dpa

Viele Jahre schon soll es zwischen zwei Familien in Dransdorf und Buschdorf keine guten Beziehungen gegeben haben. Am 5. Oktober 2015 war es in der alten Familienfehde zu einer neuen Eskalation gekommen: Auf der Hauptstraße in Meckenheim war der 27-jährige Sohn des Buschdorfer Clans mit seinem Fahrzeug auf den Sohn der Dransdorfer Familie gezielt und mit hoher Geschwindigkeit losgefahren, hatte den 26-Jährigen gerammt und auf die Motorhaube genommen.

Der provozierte Unfall endete für alle glimpflich. Entsprechend milde auch das Urteil des Bonner Schöffengerichts, das den 27-Jährigen jetzt „nur“ wegen gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr und neun Monaten Haft mit Bewährung verurteilt hat. Darüberhinaus wurde ihm der Führerschein für zwölf Monate gesperrt.

Die Begegnung sei ein Zufall gewesen, erklärte der Verteidiger des 27-Jährigen, der den Vorfall uneingeschränkt gestanden hatte. An dem besagten Tag war er mit zwei Freunden in seinem schwarzen VW in Meckenheim unterwegs gewesen, als er den Sohn der verfeindeten Familie zufällig auf dem Bürgersteig entdeckte. Seine beiden Mitfahrer waren sofort aus dem Auto gesprungen, um den 26-Jährigen zu Fuß zu verfolgen. Als der „Gegenspieler“ jedoch flüchten und die Hauptstraße überqueren wollte, war der Angeklagte direkt auf ihn zugesteuert, um ihn – laut Anklage – „zu treffen und zu verletzen“.

Ein Sprung rettete das Opfer vor schlimmeren Verletzungen

„Das Auto hat mich richtig mitgenommen“, erzählte der 26-Jährige als Zeuge im Prozess. Geistesgegenwärtig sei er „noch hochgesprungen, um nicht von dem Auto überrollt zu werden und ist auf der Motorhaube gelandet“.

Mit dem Sprung habe er sich regelrecht gerettet, bestätigte ein Augenzeuge der „unglaublichen“ Kollision. Der 26-Jährige erlitt vor allem eine Riss-Quetschwunde an der linken Augenbraue, die in der Uni-Klinik Bonn genäht werden musste. Durch den Unfall, so das Opfer, leide er bis heute noch unter Schlafstörungen und habe Probleme in den Beinen: Beim Fußballspielen habe er große Schmerzen. Warum der Angeklagte auf ihn losgefahren sei, konnte er nur mutmaßen.

Als Bewährungsauflage muss der Angeklagte, der bereits 15 Vorstrafen hat, 200 Sozialstunden in der Spülküche der Bonner Landesklinik arbeiten. Dem Opfer zahlt er 1000 Euro Schmerzensgeld; auch muss er für alle Schäden, die als Folge des Unfalls noch auftreten könnten, aufkommen.

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