Brombeerweg in Roisdorf Weiter Streit um den Roisdorfer Reiterhof

BORNHEIM-ROISDORF · Nun ist der Stadtrat dran. Nachdem der Ausschuss für Stadtentwicklung der Beanstandung von Bürgermeister Wolfgang Henseler in Sachen Reiterhof nicht gefolgt ist, wird sich das oberste politische Gremium der Stadt am Donnerstag, 10. September, mit dem Bauvorhaben befassen.

Wie berichtet, hatte der Ausschuss am 27. Mai in nicht-öffentlicher Abstimmung keine Baugenehmigung für den geplanten Reiterhof am Brombeerweg erteilt. Henseler beanstandete das mit Verweis auf einen Verstoß gegen geltendes Recht. Die Beanstandung stand dann auf der Tagesordnung der Ausschusssitzung am 19. August - ebenfalls nicht-öffentlich.

Nach GA-Information steht die Front der Ablehner fest. So soll die Beanstandung mit dem gleichen und deutlichen Ergebnis zurückgewiesen worden sein, wie zuvor der Bauantrag negativ beschieden wurde. Auch der Stadtrat wird sich mit der Sache im nicht-öffentlichen Teil seiner Sitzung befassen.

Doch warum eigentlich? "Planungsrecht diskutieren wir öffentlich", sagt Bornheims Erster Beigeordneter Manfred Schier auf Anfrage. "Baugenehmigungen diskutieren wir nicht-öffentlich", fügt er hinzu. Dies liege daran, dass etwa Betriebszahlen des Bauherrn dem Datenschutz unterliegen. Theoretisch sei eine Trennung in öffentliche und nicht-öffentliche Teile denkbar, er wolle die Sache aber pragmatisch angehen, so Schier, und betont: "Ob es öffentlich ist oder nicht: Wir prüfen nach Recht und Gesetz ."

Vor der August-Sitzung des Ausschusses hatte sich der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zu Wort gemeldet. Die Kreisgruppe Rhein-Sieg des BUND gehört zu den schärfsten Kritikern des Bauvorhabens im Landschaftsschutzgebiet. Ihre Kritik diesmal unter anderem: Einer nun geplanten Wasserleitung zum Reiterhof fehle die landschaftsrechtliche Genehmigung.

In der Tat war zunächst vorgesehen, dass die Wasserversorgung des geplanten Hofs durch einen Brunnen erfolgen sollte. Wie Uwe Heynmöller, der den Reiterhof bauen will, dem GA sagte, habe man bei einer Probebohrung allerdings kein Wasser gefunden.

Nach Angaben von Kreissprecherin Rita Lorenz liegt dem Rhein-Sieg-Kreis als zuständiger Behörde bislang kein Antrag auf eine entsprechende landschaftsrechtliche Genehmigung für eine Leitung im Landschaftsschutzgebiet vor. Der General-Anzeiger allerdings hat Kenntnis von dem Vertrag zwischen dem Stadtbetrieb Bornheim (SBB) und dem Bauherrn.

Dieser besagt, dass der SBB auf Kosten des Bauherren einen Anschluss an die Wasserleitung im Blutpfad herstellt, der Bauherr wiederum die Leitung bis zum Reiterhof nach Vorgaben des SBB baut. Wie Schier auf Anfrage erläuterte, habe der Bauherr Anspruch auf eine Wasserversorgung, ob nun durch einen Brunnen oder mittels einer Leitung.

Es läge auf der Hand, dass diese über die Essener Straße und den Brombeerweg zum Grundstück verlaufen werde, meint er. Es sei denn, der Bauherr finde einen anderen Weg und komme mit dem Kreis überein, so Schier. Hinter vorgehaltener Hand vermuten Gegner des Projekts aus der Politik, dass die Leitung über einen kleinen Hohlweg verlaufen werde.

Das wäre kürzer und somit kostengünstiger, würde aber direkt durch ein kleines Waldstück verlaufen und zwar unmittelbar neben der Kiesgrube am Blutpfad, einem Naturschutzgebiet. Mit einer Leitung würde überdies einer weitergehenden Hangbebauung über den geplanten Reiterhof hinaus Vorschub geleistet, ist von Politikern weiter zu hören.

Wirtschaftliche Interessen spielten hier eine Rolle, lautet eine Vermutung. Öffentlich äußert sich der BUND: "Eine unzulässige Splittersiedlung im Außenbereich wäre die Folge", heißt es in einer Pressemitteilung. In einer E-Mail, die dem GA vorliegt, hat sich Bauherr Uwe Heynmöller erneut an die Bornheimer Ratsmitglieder gewandt, um gegen erhobene Vorwürfe Stellung zu beziehen.

Wie Heynmöller schreibt, widerspreche sein Vorhaben aufgrund der Gesetzeslage nicht dem Flächennutzungsplan der Stadt. Auch stünde es weder den Zielen des "Grünen C" noch dem Projekt "Obstblütenlandschaft Botzdorf-Hennesenberg" entgegen. Zudem werde das geplante Gebäude nicht weithin sichtbar sein, etwa aufgrund einer vorhandenen vier Meter hohen Hainbuchenhecke, die fast komplett erhalten bleiben solle.

Auch wehrt sich Heynmöller gegen den Vorwurf, seine Pferdehaltung sei intensiv. Sein Hof sei für 40 Pferde ausgelegt, während sich seinen Angaben nach bereits 150 bis 180 Pferde im näheren Umkreis befinden. Sein Vorhaben sei "genehmigungsfähig und eine willkürliche Ablehnung wäre unbegründet und rechtswidrig", schreibt er. Es würden keine öffentlichen Belange beeinträchtigt. Sollte der Rat die Beanstandung Henselers ebenfalls zurückweisen, müsste der Landrat eine Entscheidung treffen.

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