Kommentar zum Verbot des verkaufsoffenen Sonntags in Bornheim Wörtlich oder sinngemäß

Meinung | Bornheim · Zur Bornheimer Kirmes und Gewerbeschau dürfen am Sonntag die Geschäfte nun doch nicht öffnen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster nach einer Beschwerde der Gewerkschaft Verdi entschieden.

Gerichtsschelte ist zu Recht schlecht angesehen. Wenn ein Gericht ein Urteil fällt, muss man das akzeptieren. Das ist in einem Rechtsstaat eine klare Sache. Man darf aber nach wie vor anderer Meinung sein.

Was da das OVG in Sachen verkaufsoffener Sonntag auf Antrag der Gewerkschaft Verdi entschieden hat, hat einen faden Beigeschmack. Es wurde hier bestenfalls gemäß dem Wortlaut des Gesetzes, nicht aber gemäß dem Sinn des Gesetzes geurteilt. Die Gewerkschaft hat ganz offensichtlich nach textlichen Formfehlern in der Verordnung aus der Feder der Stadt Bornheim gesucht. Und offenbar ist sie fündig geworden. Die örtliche Ausdehnung des verkaufsoffenen Sonntags sei nicht genau genug definiert worden.

Dass die geplante Gewerbeschau mit all ihren Komponenten inklusive verkaufsoffener Geschäfte grundsätzlich genehmigungsfähig ist, das bestreitet selbst Verdi nicht. Es muss eben nur hinreichend textlich fixiert werden. So widersinnig es klingt, könnte die Stadt Bornheim der Gewerkschaft vielleicht sogar dankbar sein. Sie gab den Impuls, die Verordnungen künftig – zum Beispiel für den kommenden Weihnachtsmarkt – klar genug zu formulieren.

Verdi dürfte sich mit seinem Vorgehen allerdings selbst einen Bärendienst erwiesen haben. In Bornheim, wo die meisten Geschäfte inhaberbetrieben sind, gibt es kaum Angestellte, deren Sonntagsruhe zu schützen wäre. Mit einem formalistischen Vorgehen wie im vorliegenden Falle, diskreditiert die Gewerkschaft ihre ansonsten vielfach berechtigten Anliegen. Im Sinne aller Beteiligten steht zu hoffen, dass es sich hier nicht um ein reines Profilierungsprojekt einzelner Gewerkschafter handelt.

Wenn man beim Thema verkaufsoffener Sonntag tatsächlich eine Verknüpfung mit einem ohnehin vielbesuchten Volksfest fordert, dann gibt es doch kaum einen passenderen Anlass, als er am kommenden Sonntag in Bornheim vorliegt. Insofern sollten alle Beteiligten die nun vorliegenden Monate dazu nutzen, eine durchdachte und sachgerechte Entscheidung vorzubereiten, auf der tragfähige Planungen möglich sind.

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