Prozess am Bonner Landgericht Verdeckte Ermittler überführten Drogendealer

Bornheim/Bonn · Das Bonner Landgericht hat einen 38-jährigen Bornheimer aus dem Rockermilieu zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Nach dem Prozessende brach der Angeklagte zusammen.

Als angeblich große Nummer im Drogenhandel und in der Rockerszene war der Mann auf der Anklagebank 2017 ins Visier des Landeskriminalamtes geraten, das V-Mann und verdeckte Ermittler auf ihn ansetzte und ihn schließlich von einer SEK-Einheit in seiner Wohnung in Bornheim festnehmen ließ. Doch es stellte sich heraus: Die große Nummer ist in Wahrheit ein kleines Licht.

Am Mittwoch wurde der 38-Jährige vom Bonner Landgericht wegen Drogenhandels zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. „So spektakulär, wie man zunächst annahm, war die ganze Sache nicht. Und er ist nicht die Koryphäe im internationalen Drogenhandel“, stellte der Vorsitzende der 3. Großen Strafkammer, Klaus Reinhoff, fest.

Der kräftige Mann mit den auffälligen Tätowierungen sackte völlig in sich zusammen, als er das Urteil hörte. Der 38-Jährige war, wie er zu Prozessbeginn geschildert hatte, durch ein traumatisches Erlebnis immer mehr in den Drogenkonsum hineingeraten: Im Jahr 2000 hatte er einen Autounfall verursacht, bei dem sein bester Freund ums Leben gekommen war. „Die Bilder werde ich nie mehr los“, sagte er. Danach habe er angefangen, Drogen zu nehmen, um zu vergessen und habe „16 Jahre lang durchgekifft“, bis er im September 2017 in U-Haft kam.

Die angeblich große Nummerstellte sich als kleines Licht heraus

Wie er berichtete, sei er ein krankes Kind gewesen, habe später mit Kraftsport angefangen, um sich mehr Respekt zu verschaffen. Lange habe er von einer Harley geträumt, sie schließlich auch auf Raten gekauft, habe als Türsteher gearbeitet und sei einem Rockerclub in Holland beigetreten. Den habe er jedoch wieder verlassen, weil man dort zweimal wöchentlich habe erscheinen müssen.

Inzwischen habe er sich im Bereich Security ausbilden lassen. Ins Visier der Fahnder geriet er im Januar 2017, nachdem er 700 Gramm Amphetamine verkauft und der Abnehmer ihn nach der Festnahme verpfiffen hatte. Bei den Ermittlern läuteten alle Alarmglocken, man dachte an schwere Kriminalität, als sich herausstellte: Der Verdächtige gehört dem Rockermilieu an. Ein V-Mann wurde eingesetzt, ein verdeckter Ermittler gab sich als Käufer aus. Ihm verkaufte der Angeklagte zunächst 0,1 Gramm Kokain zur Probe, später zweimal je zehn Gramm und versprach, mehr zu besorgen.

Doch stattdessen stürmten am 19. September 2017 vermummte Beamte die Wohnung des Angeklagten, fesselten ihn, durchsuchten die Wohnung, fanden 200 Gramm Marihuana und Ecstasy und nahmen ihn fest. Weil die Beamten jedoch den Schuppen nicht durchsucht hatten, kamen sie zwei Tage später wieder und fanden 2500 Gramm Amphetamine.

Der 38-Jährige kam in U-Haft, wurde jedoch später haftverschont – und landete noch vor dem Prozess erneut in U-Haft, weil er Drogen an einen früheren Mithäftling verkauft hatte. Weil Gefahr für ihr Leben bestand, wurde der V-Mann im Prozess gar nicht gehört und der verdeckte Ermittler nur per Video und unkenntlich gemacht.

Nach Prozessende brach der 38-Jährige völlig zusammen.

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