Rüde umgarnte Hündin in Bornheim Ungewolltes Liebesspiel landet vor Gericht

Bonn/Bornheim · Der Border Collie/Labrador-Mischling Locco umgarnte im April in Bornheim die Labrador-Hündin Emma. Die Besitzer der Hündin waren damit nicht einverstanden. Nun landet der Fall vor dem Bonner Amtsgericht.

 Auf einen Vergleich einigten sich die streitenden Parteien am Amtsgericht.

Auf einen Vergleich einigten sich die streitenden Parteien am Amtsgericht.

Foto: dpa

Frühlingsgefühle lagen offenbar in der Luft, als Labrador-Hündin Emma am 12. April 2016 ausgeführt wurde. Die Tochter des Hauses führte das läufige Tier angeleint. Keine 100 Meter von der Haustür entfernt trafen sie auf den Rüden Locco aus der Nachbarschaft: Die Border Collie/Labrador-Mischung war herrenlos und stürzte sich förmlich auf Emma, schnupperte intensiv und war partout nicht zu vertreiben.

Drei Minuten später bereits war alle tierische Lust vorbei. Der ungewollte Deckungsakt auf dem Bornheimer Bürgersteig landete jetzt vor dem Bonner Amtsgericht. Denn einen Tag nach dem ungeplanten Liebesakt wurde die Labrador-Hündin vorsichtshalber kastriert.

Auf den Tierarztkosten von 420,50 Euro wollte Emmas Herrchen nicht sitzen bleiben; folglich hat er die Besitzerin des zügellosen Rüden auf Schadensersatz verklagt. Sie müsse die Verantwortung tragen, so die Klage, weil Locco unangeleint herumgestreunt sei. Auch sei er durch seine Tochter nicht mehr steuerbar gewesen: All ihre Versuche, das Tier durch laute Ansprache zu vertreiben, hätten nicht gefruchtet. Loccos Besitzerin reagierte auf die Klage jedoch mit Unverständnis und hat die Vorgänge des Deckungsaktes zunächst bestritten.

An dem Tag sei sie nicht Zuhause und der Collie-Mix in der Obhut ihres Lebensgefährten gewesen. Offenbar sei das Tier ausgebüxt, als die heiße Emma des Weges kam, räumte sie ein. Aber es könne nicht sein, dass der Rüde nicht zu verscheuchen gewesen sei: Locco, so heißt es in der Widerklage, sei gutmütig und schnell einzuschüchtern, wenn man ihm mit strengem Ton komme. Im Übrigen bestreitet sie, dass die Kastration erforderlich gewesen sei: Es sei nicht bewiesen, dass die Hündin tatsächlich gedeckt wurde und schon gar nicht, dass sie trächtig gewesen sei. Die Tierarztkosten entbehrten jeder Grundlage.

Aber so einfach sei das nicht, erklärte Amtsrichter Andreas Dubberke im Gütetermin: Natürlich müsse die Besitzerin des Rüden für die Folgen geradestehen, wenn es sie denn gebe. Aber natürlich nicht alleine, führte der Zivilrichter weiter aus. Denn auch Emmas Herrchen trage eine Mitverantwortung für die Folgen, weil „von einer läufigen Hündin immer eine Tiergefahr“ ausgehe. So steht es im Gesetz. Schließlich schlug Dubberke einen Vergleich vor, damit der gesamte tierische Vorgang nicht noch im Detail aufgeklärt werden müsse und sich die Kosten weiter erhöhen. Am Ende einigte man sich so: Loccos Besitzerin zahlt 200 Euro für den zügellosen Liebesakt am Straßenrand. (AZ: Amtsgericht Bonn 114 C 216/16)

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