Rechtsstreit in Bornheim Stadt Bornheim verliert Prozess um geplanten Reiterhof

BORNHEIM · Nach dem Kölner Gerichtsurteil muss die Verwaltung nun die Baugenehmigung erteilen. Ausschuss trifft sich zu Sondersitzung.

Das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts im Streit um den geplanten Reiterhof am Brombeerweg in Roisdorf liegt nun vor. Es bestätigt, was die zuständige Kammer in der mündlichen Verhandlung am 18. Februar bereits deutlich gemacht hatte: Die Stadt Bornheim muss dem Antragsteller Uwe Heynmöller die Baugenehmigung für sein Vorhaben gewähren. Dazu verpflichtet sie das Urteil. Allerdings darf sie Auflagen erteilen, etwa in puncto Brandschutz, sagte der stellvertretende Pressedezernent des Gerichts, Pierre Becker-Rosenfelder, gestern dem GA.

Heynmöller hatte eine sogenannte Untätigkeitsklage gegen die Stadt eingereicht, weil sie nicht innerhalb einer angemessenen Frist über seinen Antrag entschieden habe, den er bereits im März 2012 gestellt hatte. Dabei bekam er nun Recht. Die Kosten für das Verfahren muss die Stadt übernehmen.

Umstritten war der Plan des Alfterers, der zwischenzeitlich schon einmal vor Gericht landete, vor allem deshalb, weil er den Reiterhof für bis zu 40 Pferde im Landschaftsschutzgebiet bauen will. Im aktuellen Urteil stellt das Gericht nun fest, dass dem Vorhaben keine bauplanungsrechtlichen Vorschriften entgegen stehen. Bei der Reithalle handele es sich um ein sogenanntes privilegiertes Vorhaben, das einem landwirtschaftlichen Betrieb diene und dem keine öffentlichen Belange entgegenstünden. Auch das Projekt „Grünes C“ werde dadurch nicht gestört. Spätestens mit dem Abschluss eines Vertrages mit dem Wasserwerk sei zudem die Erschließung des Grundstückes mit Wasser ausreichend gesichert.

Nach der Bewertung des Gerichts gibt es keinen triftigen Grund, warum die Stadt nicht in angemessener Frist über den Bauantrag entscheiden konnte. Spätestens im März 2015 hätten nach Auffassung der Stadtverwaltung die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Baugenehmigung vorgelegen.

Die Politik wollte es jedoch anders. Im Mai 2015 stimmte die Mehrheit im Ausschuss für Stadtentwicklung in nicht-öffentlicher Sitzung gegen den Vorschlag der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen. Das beanstandete Bürgermeister Wolfgang Henseler. Da in der Folge aber sowohl der Ausschuss als auch der Rat der Beanstandung nicht folgten, ging die Angelegenheit an die Kommunalaufsicht. Dass deren Entscheidung noch nicht vorliege, sei aber auch kein ausreichender Grund dafür, Heynmöller noch länger warten zu lassen, stellte das Gericht fest.

„Wir freuen uns natürlich schon“, sagt Heynmöller, angesprochen auf das Urteil. Mit öffentlichen Äußerungen wolle er sich aber zurückhalten: „Ich möchte kein Öl ins Feuer gießen.“

Kommenden Donnerstag steht der Reiterhof erneut auf der Agenda des Stadtentwicklungsausschusses – als einziges Thema. In ihrer Vorlage setzt die Verwaltung den Ausschuss über das Urteil in Kenntnis und schließt auch eine Berufung aus.

„Dem Ausschuss bleibt nichts anderes übrig, als der Reithalle endlich grünes Licht zu geben“, meint SPD-Fraktionsvorsitzender Wilfried Hanft dazu in einer Pressemitteilung: „Ich fordere die bisherige Mehrheit des Ausschusses auf, den selbst verschuldeten Weg in die Sackgasse endlich zu verlassen.“ Für die Bürger ist das Urteil aus Sicht der SPD besonders bitter, da sie als Steuerzahler nun für die Gerichtskosten aufkommen müssten.

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