Wohnen auf dem Rhein Stadt Bornheim prüft nach Havarie in Hersel die Schiffe

Bornheim-Hersel · Ende Februar war die „Lahnstolz II“ in Hersel beinahe gesunken. Für die Politik stellen sich nun viele Fragen zum Wohnen auf dem Rhein.

 Ende Februar war ein Boot auf dem Rhein bei Hersel havariert und drohte, komplett in den Fluten zu versinken.

Ende Februar war ein Boot auf dem Rhein bei Hersel havariert und drohte, komplett in den Fluten zu versinken.

Foto: Axel Vogel

Die Stadt Bornheim hat die am Herseler Rheinufer liegenden Hausboote unter die Lupe genommen und in einigen Fällen „ordnungsbehördliche Verfahren“ eingeleitet. Das geht aus den Antworten der Stadtverwaltung auf eine Große Anfrage der CDU-Fraktion an die Stadt hervor. Anlass für die Kontrollen der Stadt ist die Frage, ob die in Hersel vor Anker liegenden Boote als dauerhafte Wohnungen oder mietbare Ferienwohnungen genutzt werden. „Derzeit existieren wenigstens ein halbes Dutzend Hausboote an Rheinstegen in Hersel und Uedorf, die entweder gewerblich oder privat zu Wohn- beziehungsweise Übernachtungszwecken genutzt werden“, heißt es in der Anfrage der CDU. Sie steht, wie auch die Antworten der Stadt, auf der Tagesordnung der Stadtratssitzung am Donnerstag, 26. April.

Wie die CDU-Ratsmitglieder aus den Bornheimer Rheinorten, Rüdiger Prinz, Bernd Marx, Konrad Velten und Stefan Großmann, weiter in der Anfrage schreiben, bringe der Untergang eines Hausbootes am Herseler Rheinufer diverse Fragen „um die generelle Entwicklung und sukzessive Zunahme der Haus- und Wohnboote zwischen dem Naturschutzgebiet Herseler Werth und dem, nach Landschaftsplan Nummer 2 – Bornheim, geschützten Landschaftsbestandteil des Herseler und Uedorfer Rheinufers mit sich.“

Privatleute hatten das Schiff in Eigeninitiative geborgen

Wie Prinz dem General-Anzeiger erläutert, seien die Ratsvertreter der Rheinorte bereits bei einem Bürgergespräch im Juli 2017 auf Probleme und mögliche Probleme im Zusammenhang mit der Zunahme von Hausbooten am Rheinufer aufmerksam gemacht worden. Die in Rede stehende Havarie hatte sich Ende Februar ereignet. Die „Lahnstolz II“, ein „Sportboot mit Hausbootcharakter“ – so hatte es vor Ort geheißen – hatte fast bis zum Dach im Rheinwasser am Herseler Werth gelegen und drohte schließlich komplett in den Fluten zu versinken. Privatleute hatten es schließlich in Eigeninitiative geborgen.

Wie Bornheims Bürgermeister Wolfgang Henseler dem GA sagte, sei eine dauerhafte Wohnnutzung nicht zulässig, lediglich die Freizeitnutzung. Die Stadt beobachte die Situation unabhängig des Unfalls, so Henseler.

Mangelnde Erschließung

In den Antworten auf die Fragen der CDU geht die Stadtverwaltung genauer auf die Sachlage ein: Eine Nutzung als Wohnung oder Ferienwohnung stelle eine „baugenehmigungspflichtige Nutzung dar“, heißt es. Für die Zulassung seien bautechnische Anforderungen an Aufenthaltsräume sowie die Erschließung hinsichtlich einer verkehrlichen Anbindung als auch von Ver- und Entsorgungseinrichtungen wie Strom, Wasser und Abwasser erforderlich.

Weiter heißt es: „Da derzeit für die in Rede stehenden Stege und Anleger keine entsprechende gesicherte Fahrerschließung in der Örtlichkeit vorhanden ist, die sowohl für den entsprechende Ver- und Entsorgungsverkehr zur Verfügung steht als auch für die Nutzung erforderlichen Pkw-Stellplätze nicht vorhanden beziehungsweise möglich ist, ist eine Erteilung einer Baugenehmigung bereits aus diesen Gründen für solch eine Art der Nutzung nicht möglich.“ Dazu kommen laut Stadt noch verhindernde Gründe aus dem Natur- und Landschaftsrecht.

Hinweis auf Naturschutzgebiet

Grundsätzlich könnte die Zulässigkeit von Hausbooten durch die Bauleitplanung geregelt werden, antwortet die Stadtverwaltung auf eine weitere Frage der Union. „In einem Bebauungsplan sind dann neben den Liegeplätzen auch die Erschließung, Ver- und Entsorgung et cetera festzusetzen. Eine Planung wäre jedoch mit vielen Restriktionen behaftet“, heißt es weiter. Zum einen käme der Bund als Eigentümer der „Bundeswasserstraße“ Rhein ins Spiel, zum anderen der Rhein-Sieg-Kreis als Untere Landschaftsbehörde. Schließlich ist das Bornheimer Rheinufer Landschaftsschutzgebiet, das Herseler Werth gar Naturschutzgebiet.

Nach Angaben von Prinz werde sich die Bornheimer CDU am Montag in ihrer Fraktionssitzung mit den Antworten der Stadtverwaltung befassen.Der Bornheimer Stadtrat tagt am Donnerstag, 26. April, ab 18 Uhr im Ratssaal. Der Tagesordnungspunkt zur Großen Anfrage der CDU bezüglich der Boote am Herseler Rheinufer ist öffentlich.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort