Naturschutz in Roisdorf Politik will mehr Fakten zum Naturschutz

BORNHEIM · Soll das Naturschutzgebiet „An der Roisdorfer Hufebahn“ erweitert werden? Auf die Bremse traten die Mitglieder des Bornheimer Stadtentwicklungsausschusses jetzt bei den Überlegungen, ob für Teile des bislang als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesenen Areals zwischen Quarzsandgrube und Heimatblick künftig der weitergehende Naturschutz angestrebt werden soll.

 Blick von oben auf die Quarzsandgrube: Das Luftfoto ist aus Richtung Bornheim-Brenig aufgenommen. Im Hintergrund sind die Stadt Bonn und dahinter das Siebengebirge zu sehen.

Blick von oben auf die Quarzsandgrube: Das Luftfoto ist aus Richtung Bornheim-Brenig aufgenommen. Im Hintergrund sind die Stadt Bonn und dahinter das Siebengebirge zu sehen.

Foto: Andrea Sterker

Die Entscheidung fiel einstimmig: Auf Antrag der SPD schlossen sich die Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses nicht der Empfehlung des Umweltausschusses an, die Frage der Ausdehnung des Naturschutzgebietes "An der Roisdorfer Hufebahn" in den Fraktionen zu erörtern. Angepeilt worden war, möglichst noch in diesem Jahr eine Entscheidung zu treffen, ob die Stadt eine Erweiterung des Naturschutzgebietes beim Kreis beantragen soll. Stattdessen forderte insbesondere die SPD zunächst die Umsetzung eines im April getroffenen Beschlusses ein: Dieser sah ein Gespräch von Vertretern der Fraktionen mit der Stadtverwaltung und einem Vertreter des Kreises vor, um das weitere Vorgehen in der Frage abzustimmen.

Das Thema birgt Zündstoff, zumal es im Zuge des Streits um die Baugenehmigung für den Reiterhof am Brombeerweg aufkam, der im Landschaftsschutzgebiet liegt. Das Kölner Verwaltungsgericht hatte letztlich entschieden, dass die Stadt verpflichtet ist, die Baugenehmigung für den Hof zu erteilen. Im April war im Ausschuss mehrheitlich die Entscheidung gefallen, gegen dieses Urteil nicht in Berufung zu gehen.

Die UWG befürchtete nun Konsequenzen für den Reiterhof, wenn es zur Ausdehnung des Naturschutzgebietes komme: „Selbst wenn der Reiterhof aus dem Naturschutzgebiet herausgenommen würde, so wäre er durch die Bestimmungen eines solchen Gebietes im Hinblick auf die Weideflächen und die Verkehrsanbindung stark eingeschränkt“, heißt es in einem Schreiben der Fraktion an die Stadt. UWG-Mitglied Heinz Müller forderte, die Verwaltung solle prüfen, welche Einschränkungen der genehmigte Reiterhof durch die Pläne erfahren würde.

In der Sitzung des Umweltausschusses am 20. September hatten Achim Baumgartner, Sprecher der Kreisgruppe des Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und Michael Pacyna, Vorsitzender des Landschafts-Schutzvereins Vorgebirge, (LSV) das Konzept und die Begründung für das Ansinnen einer Erweiterung des Naturschutzgebiets vorgestellt.

So benannten sie den alten Obstbaumbestand sowie bedrohte Arten als schutzwürdig und verwiesen auf geologisch einzigartige, trockene Böden mit hohem ökologischen Entwicklungspotenzial. Sie führten dabei auch aus, dass eine Erweiterung des Naturschutzgebietes für den Reiterhof, der Rechtsschutz genieße, keine Konsequenzen habe. Es gehe vielmehr darum, weitere Bauvorhaben in dem Gebiet auszuschließen.

Zuständig ist die Untere Landschaftsbehörde

Die UWG verwies darauf, dass sich die Fraktionen zwischenzeitlich auf eine Ortsbesichtigung verständigt hätten, an der auch die Grundstückseigentümer hätten teilnehmen sollen. Da diese nicht stattgefunden habe, wollte die UWG das Thema am liebsten ganz von der Tagesordnung nehmen, konnte sich mit einem entsprechenden Antrag aber nicht durchsetzen. Sie gab auch zu bedenken, dass in einem Naturschutzgebiet andere Nutzungen wie sie derzeit bestehen, etwa Nadelholzkulturen und Freizeitgärten, verboten wären und sah darin eine „kalte Enteignung“.

Auch die Verwaltung verwies in ihrer Vorlage darauf, dass eine Änderung des Schutzstatus für Grundstückseigentümer und Pächter wohl „deutliche Konsequenzen“ hätte, auch wenn für bestimmte vorhandene Nutzungen vermutlich Bestandsschutz gelte.

Ute Kleinekathöfer (SPD) machte deutlich, dass bei betroffenen Grundstückseigentümern derzeit „sehr viel Unsicherheit und Unruhe“ bestehe. Die Fakten müssten klar auf den Tisch, forderte sie: „Welche Konsequenzen hätte ein Beschluss? Was ist da oben dann noch möglich, was muss weg?“ Im Hinblick auf Äußerungen Müllers, der sich darüber wunderte, ob der Naturschutz an der Grenze zu Alfter plötzlich Halt machen solle, regte Kleinekathöfer an, auch Gespräche mit den Kollegen der Nachbargemeinde zu führen. Das Alfterer Gebiet sei Sache der Alfterer, fand hingegen Markus Hochgartz (Grüne): „Warum sollen wir warten, bis die soweit sind?“

Der Erste Beigeordnete Manfred Schier betonte derweil, dass die Stadt in der Frage, ob das Naturschutzgebiet ausgeweitet werden soll, ohnehin nur eine Anregung geben könne. Zuständig sei die Untere Landschaftsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises.

Auch in der nächsten Sitzung des Stadtrates am 27. Oktober steht das Thema nun aber noch mal auf der Tagesordnung.

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