Bornheimer Bürgerausschuss Politik weist Protest gegen Steuererhöhung zurück

Bornheim · Bürger sehen Zusammenhang zwischen Mehrkosten und Flüchtlingsbetreuung. Eine Debatte im Ausschuss fällt aber aus, weil selbst die beiden Antragsteller nicht anwesend sind.

Nicht einmal vier Minuten hat am Donnerstagabend der Bornheimer Ausschuss für Bürgerangelegenheiten getagt. Einstimmig und ohne Diskussion wurden die einzigen beiden Tagesordnungspunkte abgearbeitet. Kaum hatte der Ausschussvorsitzende Christian Koch (FDP) die Sitzung eröffnet, konnten die anwesenden Politiker den Ratssaal auch schon wieder verlassen.

Dabei hatten es die beiden zur Abstimmung stehenden Tagesordnungspunkte in sich. Auf dem Tisch lagen zwei Beschwerden beziehungsweise Widersprüche gegen die von der Politik beschlossenen Steuererhöhungen.

Wie berichtet, hatte der Stadtrat dies Mitte Februar beschlossen. Zwar wurde über die Steuern damals geheim abgestimmt, allerdings votierten so viele Ratsmitglieder (29) dafür, wie von CDU und SPD (plus Bürgermeister) in der Sitzung anwesend waren. Bekanntlich hatten CDU und SPD vor der Februar-Ratssitzung ein Haushaltskonzept mit Steuererhöhungen vorgelegt.

Konkret beschlossen wurde die Erhöhung der Sätze für die Grundsteuer A von 260 auf 290 Prozentpunkte, für die Grundsteuer B von 500 auf 595 Prozentpunkte sowie keine Erhöhung für die Gewerbesteuer. Perspektivisch soll der Hebesatz für die Grundsteuer B bis 2021 auf 895 Prozentpunkte steigen, für die Gewerbesteuer auf 515 Prozentpunkte. Die Hebesätze werden jährlich neu beschlossen.

Erhöhung der Steuer

Mit zwei Bürgeranträgen hatten sich nun Bornheimer gegen die Erhöhung der Grundsteuer B gewandt. Von einer Erhöhung der Steuer seien sowohl die Eigentümer von Häusern, Wohnungen und Gewerbeimmobilien betroffen als auch die Mieter, die die Grundbesitzabgaben in aller Regel über die Betriebskosten zahlen müssten, heißt es gleichlautend in beiden Bürgeranträgen. „Letztlich dient die geplante Steuererhöhung lediglich der weiteren Einnahmenbeschaffung zur Etatsanierung“, schrieb ein Antragsteller, der andere stellte einen Zusammenhang zwischen der Steuererhöhung und den Ausgaben der Stadt zur Betreuung der Flüchtlinge her.

Im Bürgerausschuss ist es üblich, dass Antragsteller aus der Bürgerschaft vor einem Beschluss nochmals zu ihrem Antrag sprechen und gegebenenfalls mit den anwesenden Politikern diskutieren. In diesem Fall war allerdings kein Antragsteller anwesend.

„Es ist schade, dass von den Bürgern niemand da ist“, meinte Ausschussvorsitzender Koch. Die Mitglieder des Ausschusses schlossen sich kommentarlos den vorliegenden schriftlichen Widerspruchsbescheiden von Bürgermeister Wolfgang Henseler an die Antragsteller an. Henseler hat die Widersprüche gegen die Steuererhöhung zurückgewiesen – unter anderen mit Verweis auf die desolate finanzielle Lage der Stadt und die gesetzliche Verpflichtung, spätestens 2021 einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen zu müssen.

Entwicklung bei den Soziallasten ist Schuld

„Die finanzielle Situation der Stadt Bornheim lässt keinen kurzfristigen Haushaltsausgleich erwarten“, schreibt Henseler. Ursächlich hierfür sei „insbesondere die Entwicklung bei den Soziallasten, die verstärkte Aufgabenübertragung von Bund und Land ohne vollständigen Kostenausgleich sowie nachteilige Veränderungen im kommunalen Finanzausgleich“. Mit Blick auf die Flüchtlinge verweist Henseler auf den aktuellen Haushalt der Stadt, in dem alle Kosten und Einnahmen auch für diesen Bereich dargestellt seien.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort
Chance vertan
Kommentar zum Bornheimer Bürgerausschuss Chance vertan