Kita- und OGS-Gebühren in Bornheim Petition gegen die Erhöhung der Beiträge

Bornheim · In der letzten Sitzung vor der Sommerpause fällt der Bornheimer Rat am Donnerstag, 7. Juli, unter anderem Beschlüsse zu Kitas und Offenen Ganztagsschulen. Und auch die Wasserversorgung ist Thema.

Fast zwei Seiten umfasst die Tagesordnung der letzten Sitzung des Bornheimer Stadtrats vor der Sommerpause. 30 öffentliche sowie fünf nicht-öffentliche Themen gilt es am Donnerstag, 7. Juli, (18 Uhr, Ratssaal) abzuarbeiten. Mit Blick darauf, dass um 21 Uhr die deutsche Mannschaft bei der Europameisterschaft ihr Halbfinale gegen Gastgeber Frankreich bestreitet, dürfte sich die Sitzung nicht allzu sehr in die Länge ziehen – obgleich einige wichtige Dinge zur Entscheidung anstehen:

Kindergärten und Offene Ganztagsschulen: Für Kitas und Offene Ganztagsschulen (OGS) müssen Eltern in Bornheim vermutlich bald mehr bezahlen. Es ist davon auszugehen, dass der Rat zwei entsprechende Beschlüsse aus anderen Gremien bestätigen wird. So hatte Ende Juni der Schulausschuss beschlossen, die OGS-Beiträge um 15 Prozent zu erhöhen. Neu ist, dass im Elternbeitrag keine Ferienbetreuung enthalten sein soll. Auch die Geschwisterermäßigung soll zukünftig anders bemessen werden: Besuchen zwei Kinder das Angebot der OGS, sind ab dem nächsten Schuljahr je Kind 75 Prozent des Beitragssatzes fällig. Einkommen unter 15 500 Euro jährlich sollen beitragsfrei bleiben.

Auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses sollen die Elternbeiträge für den Kita-Bereich und die Kindertagespflege je nach Einkommensstufe zwischen 16,1 und 19,6 Prozent steigen. Einkommen bis 15 500 Euro jährlich sollen auch in diesem Fall beitragsfrei bleiben. Auch hier soll es eine Neuregelung der Geschwisterermäßigung geben, nach der für zwei Kita-Kinder jeweils der ermäßigte Satz von 62,5 Prozent fällig wird.

Gegen die Erhöhung der Kita-Beiträge hat sich indes Widerstand formiert. So gibt es eine Petition im Internet gegen die neuen Beitragssätze. Diese hatten bis Montagnachmittag 551 Personen unterschrieben, 492 von ihnen haben Bornheim als Wohnort angegeben.

Wasserversorgung: Auch die anhaltende Debatte um einen möglichen Wechsel der Wasserversorgung in Bornheim wird sich in der Ratssitzung niederschlagen. Bekanntlich gibt es seit Längerem eine politische Diskussion darüber, ob die Stadt ihr Wasser weiterhin zu 75 Prozent vom Wasserbeschaffungsverband Wesseling-Hersel sowie zu 25 Prozent vom Wahnbachtalsperrenverband (WTV) erhalten oder zu 100 Prozent auf das weichere, aber teurere WTV-Wasser umsteigen soll.

Der Rat muss nun entscheiden, ob ein Bürgerbegehren zur Beibehaltung der jetzigen Trinkwasserversorgung formal zulässig ist – also, ob unter anderem genug unterstützende Unterschriften vorliegen. Sollte der Rat das Begehren für zulässig erklären, wird sich das Gremium in seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause am 8. September damit inhaltlich auseinandersetzen.

Radpendlerroute: Als oberstes Gremium der Stadt muss der Rat den Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung bestätigen, dass die Planungen für den gut ausgebauten Radweg zwischen Bornheim, Alfter und Bonn vorangetrieben werden. Bei einer Enthaltung hatte der Ausschuss jüngst einen Grundsatzbeschluss getroffen. Die rund neun Kilometer lange Route entlang der Stadtbahnlinie 18 soll geschätzt rund 4,2 Millionen Euro kosten. 1,4 Millionen Euro entfielen dabei auf Bornheim.

Rewe in Waldorf: Ebenso deutlich wie in Sachen Radweg fiel das Votum des Stadtentwicklungsausschusses zur Erweiterung des Rewe-Marktes in Waldorf aus. Sollte der Stadtrat auch dieser Entscheidung folgen, kann der Investor sein Vorhaben in die Tat umsetzen, den sanierungsbedürftigen Markt am Donnerbachweg abzureißen und durch ein größeres Gebäude zu ersetzen.

Neue Beigeordnete: Zu Beginn der Ratssitzung soll Alice von Bülow ihre Ernennungsurkunde erhalten. Wie berichtet, wird die Bonnerin neue Beigeordnete bei der Stadt Bornheim für den Sozialbereich. Mitte Mai hatte der Rat sie mit 24 zu 20 Stimmen in geheimer Abstimmung zur Nachfolgerin von Markus Schnapka gewählt. Allerdings hatte die Kommunalaufsicht des Landrates des Rhein-Sieg-Kreises schon zuvor angekündigt, eine Wahl von Bülows zu beanstanden, da sie für den Posten nicht qualifiziert sei. Letztlich hatte die Kommunalaufsicht aber keine Bedenken geltend gemacht, da ihr inzwischen ausreichende Informationen zur Qualifikation vorlägen, wie es hieß.

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