Linie 18 Parkplatz an Haltestelle Dersdorf bleibt erhalten

Bornheim-Dersdorf · Die Häfen und Güterverkehr Köln AG reagiert auf eine Forderung des Landschafts-Schutzvereins Vorgebirge. Dieser hatte befürchtet, dass während des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle der Linie 18 Stellplätze wegfallen und ein Parkchaos entstehen könnte.

 Barrierefrei soll die Stadtbahnhaltestelle der Linie 18 in Dersdorf ausgebaut werden.

Barrierefrei soll die Stadtbahnhaltestelle der Linie 18 in Dersdorf ausgebaut werden.

Foto: Anne Wildermann

Der Landschafts-Schutzverein Vorgebirge (LSV) hat sich durchgesetzt. Wie der LSV jetzt mitteilte, habe die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) eine für den Verein wichtige Forderung für den Umbau der Stadtbahnhaltestelle in Dersdorf aufgegriffen. Wie berichtet, wird die Haltestelle durch die HGK barrierefrei ausgebaut. Unter anderem soll eine Rampe errichtet werden, über die Menschen mit Kinderwagen oder im Rollstuhl den hochgelegenen Bahnsteig erreichen können.

Im Zuge der Planung hatte der LSV immer wieder gefordert, dass die für den Umbau notwendigen Materialien nicht auf einem Teil der Park-und-ride-Anlage (P&R) an der Haltestelle gelagert werden. Der LSV hatte in diesem Zusammenhang ein Parkchaos befürchtet, wenn Stellplätze auf der regelmäßig gut ausgelasteten Anlage wegfielen.

Ackerfläche nutzen

Laut dem LSV-Vorsitzenden Michael Pacyna habe die HGK wiederum in einer Stellungnahme an den LSV mitgeteilt, „dass der ursprünglich als Baustelleneinrichtungsfläche vorgesehene P&R-Platz im Rahmen des Baus des barrierefreien Bahnsteigzugangs aus der Betrachtung genommen wurde. Stattdessen werden wir die an den P&R-Platz unmittelbar angrenzende Ackerfläche als Baustelleneinrichtungsfläche nutzen.“ Er freue sich, dass „die HGK damit unserer Anregung in vollem Umfang nachkommt, den stark frequentierten Pendlerparkplatz nicht durch Baustellenmaterial und Maschinen zu blockieren“, meint Pacyna.

Der Landschaftsbeirat des Rhein-Sieg-Kreises hatte bereits im April 2016 die erforderliche Befreiung von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes Bornheim für den Rampenbau erteilt. Hier habe die Barrierefreiheit Vorrang vor dem Naturschutz, hatte der Landschaftsbeirat erklärt, zugleich hatte er aber zur Auflage gemacht, dass während der Bauarbeiten ausreichend Parkplätze zur Verfügung stehen.

Auflage kritisch gegenüber

In der Vergangenheit hatte die HGK dieser Auflage allerdings kritisch gegenübergestanden. Nun bestätigte das Unternehmen auf GA-Anfrage die Aussagen des LSV. „Eine entsprechende gegenseitige Willenserklärung zwischen uns und dem Eigentümer der Ackerfläche liegt uns in Form eines Vertrags vor. Insofern erwarten wir hier keine Streitigkeit“, sagt Jumber Kopaliani vom Netzbereich der HGK. Die Planfeststellungsbehörde sei über diese Änderung bereits informiert worden. „Ein Planfeststellungsbeschluss liegt uns allerdings noch nicht vor“, so Kopaliani. Die HGK rechnet grob mit einem Baubeginn für Sommer oder Herbst 2018.

Nach Angaben des Landschafts-Schutzvereins Vorgebirge wird durch den Neubau der Rampe eine Fläche von 340 Quadratmetern dauerhaft versiegelt. Dieser Eingriff in Natur und Landschaft werde durch die Anlage eines Feldgehölzes mit Hochstaudensaum auf einer an der Bahnstrecke liegenden Fläche von 445 Quadratmeter ausgeglichen.

Weitere 690 Quadratmeter unter anderem für neue Böschungsflächen und Versickerungsmulden sollten mit einheimischen Gehölzen, Gräsern und Kräutern begrünt werden. Michael Pacyna hält diese Ausgleichsmaßnahmen für ausreichend, da sie den Eingriff vollständig kompensieren.

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