Gericht in Bonn Motorradunfall bei tiefstehender Sonne

Bonn/Bornheim · Bonner Amtsgericht verurteilt 66-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung. Der Rechtsanwalt war im Oktober 2014 auf der L 182 zwischen Bornheim und Brenig unterwegs gewesen, als ein 25-jährigen Motorradfahrer mit dem Auto des Mannes kollidierte.

 Von einem tragischen Unfall sprach die Amtsrichterin.

Von einem tragischen Unfall sprach die Amtsrichterin.

Foto: dpa

Zwei Jahre bereits liegt der tragische Tod eines 25-jährigen Motorradfahrers aus Bornheim zurück. Aber wie es zu dem Aufprall gekommen ist, kann sich der 66-jährige Fahrer eines silberfarbenen Volvos bis heute nicht erklären.

„Wegen der tiefstehenden Sonne habe ich niemanden kommen sehen, da bin ich langsam und gemächlich nach links in die Seitenstraße abgebogen“, erinnerte sich der Angeklagte jetzt in seinem Prozess vor dem Bonner Amtsgericht. „Wie aus dem Nichts gab es einen Knall, die Kühlerhaube rauchte und auf der Wiese lag jemand, neben ihm ein Motorrad.“

Der Unfall am 19. Oktober 2014 auf der L 182 zwischen Bornheim und Brenig endete für den 25-Jährigen tödlich. Schon am Unfallort war er nicht mehr ansprechbar gewesen. Mit schwersten Kopfverletzungen war er in die Neurochirurgische Klinik nach Köln geflogen worden. Aber auch dort kam er nicht mehr zu Bewusstsein, er starb sechs Tage später an den Folgen der Kollision.

Ein Zeuge, der an diesem Tag hinter dem Motorradfahrer unterwegs war, hat das Bild bis heute nicht vergessen: „Plötzlich flog vor mir das rote Krad in hohem Bogen durch die Luft. Wir waren alle nicht sehr schnell unterwegs, vielleicht 65 bis 70 Stundenkilometer auf einer Strecke, die sogar 80 Stundenkilometer erlaubt.“

„Plötzlich flog vor mir das rote Krad in hohem Bogen durch die Luft"

Der Angeklagte fuhr weniger als 20 Stundenkilometer beim Aufprall, so ein Gutachter. Auch den Blinker hatte er gesetzt. Eigentlich habe er keinen einzigen Fehler gemacht.

Warum der Kradfahrer, der mit der Sonne fuhr, ohne zu bremsen mit dem Auto zusammenprallte? „Möglicherweise ist er davon ausgegangen, dass er vom Angeklagten gesehen wird und dieser nicht abbiegt“, meinte der Gutachter. Aber das seien alles Spekulationen. „Seit zwei Jahren“, so auch der 66-Jährige, „versuche ich mir zu erklären, wie das passieren konnte. Der Unfall wird mich ein Leben lang begleiten.“

Für die Angehörigen ist der Tod des 25-Jährigen eine Katastrophe. Als Nebenkläger begleiteten sie mit drei Rechtsanwälten den Prozess: Für sie gab es keine Entschuldigung. Sie forderten eine Bewährungsstrafe nicht unter 18 Monaten Haft.

Die Amtsrichterin jedoch sprach von einem tragischen Unfall und verurteilte den 66-jährigen Rechtsanwalt schließlich wegen fahrlässiger Tötung zu 5400 Euro (90 Tagessätze à 60 Euro) Geldstrafe. Laut Urteil könnte es sogar sein, dass der Motorradfahrer eine Mitschuld habe: Denn beim Unfall hatte sich sein Helm gelöst. Ein Hinweis darauf, dass der Kopfschutz nicht stramm genug geschlossen war, so der Gutachter – und die Kopfverletzungen letztlich tödlich waren.

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