Rheinufer Hinweise und Halteverbote

BORNHEIM · Der Leinpfad kann von Fußgängern und Radfahrern offiziell wieder genutzt werden. Wie die Stadt Bornheim am Dienstagabend mitteilte, wird die Sperrung des Leinpfads, aber auch des Rheinuferwegs und des Teilstücks der Rheinstraße bis auf Weiteres aufgehoben. Allerdings hat die Stadt eine Reihe von Hinweisen und Verboten erlassen, um mögliche Gefahren zu minimieren.

 Fußgänger und Radfahrer können den Leinpfad wieder nutzen.

Fußgänger und Radfahrer können den Leinpfad wieder nutzen.

Foto: Wolfgang Henry

Wie berichtet, war das Rheinufer von den Rheinterrassen in Widdig bis zur Einmündung in Höhe der Siegstraße in Hersel seit November gesperrt. Gutachten hatten ergeben, dass die Standsicherheit nicht gewährleistet ist. Allerdings wurde die Sperrung des Leinpfads von Fußgängern und Radfahrern immer wieder ignoriert. Im April hatte die Stadt angekündigt, die Sperrung unter bestimmten Bedingungen wieder aufzuheben. Dazu habe es viele Gespräche sowohl mit Gutachtern als auch mit einer Juristin zur Rechtsberatung gegeben, sagte Bürgermeister Wolfgang Henseler. Folgendes ist zur Freigabe der Wege nun geplant:

  • Die betroffenen Teile des Rheinuferwegs und der Rheinstraße dürfen nur von Anwohnern und Eigentümern mit dem Auto befahren werden. Es gilt ein zulässiges Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen. Überdies ist ein Abstand von drei Metern zur Hangkante einzuhalten. Es gelten entsprechende Halteverbote. Am Übergang Rheinstraße/Richard-Piel-Straße wird ein zusätzlicher Müllsammelplatz eingerichtet, damit die Müllfahrzeuge die entsprechenden Bereiche nicht mehr befahren müssen. Auch die Rettungskräfte sind informiert.
  • Für Anlieferungen mit schweren Fahrzeugen benötigen Anwohner in den betroffenen Bereichen eine Genehmigung. Laut Johannes Pieck, Geschäftsbereichsleiter Straßenverkehr bei der Stadt, solle das möglichst unbürokratisch ablaufen. "Wir müssen aber versuchen, die Anzahl der Fahrten so gering wie möglich zu halten", ergänzte er. Anlieger sollten sich so früh wie möglich vor einer geplanten Anlieferung, etwa von Möbeln oder Heizöl, melden.
  • Der Leinpfad kann im selben Umfang wie vor der Sperrung im November nicht nur von Radfahrern und Fußgängern, sondern auch von Bootsbesitzern und den Mitgliedern des Fischervereins genutzt werden.
  • Drei Kombinationen von Verkehrsschildern sollen an insgesamt 18 Stellen in den kommenden Tagen angebracht werden. Sie weisen auf die mögliche Hangrutschgefahr, die Halteverbote an der Hangkante und das ausschließliche Befahren durch die Anwohner und Eigentümer hin. Die Anlieger sollen überdies ein Flugblatt mit allen Informationen erhalten.

Wie Bornheims Erster Beigeordneter Manfred Schier erläuterte, liege den Maßnahmen eine Risikoabschätzung zugrunde. Auch sei es darum gegangen, ob diese mit Bezug auf die betroffenen Anwohner verhältnismäßig seien, ergänzte Henseler. Und: "Mit den Maßnahmen nehmen wir unsere Verkehrssicherungspflicht wahr." Zugleich betonte er, dass etwa bei starkem Regen oder Hochwasser erneute Sperrungen erfolgen können. Widdigs Ortsvorsteher Konrad Velten begrüßt das Vorgehen der Stadt. "Das ist ganz in meinem Sinn", sagte er auf Anfrage.

"Jetzt muss man sehen, wie es angenommen wird." Nicht gelöst ist das Problem, dass das Rheinufer saniert werden muss. Wie Henseler bereits Ende Mai im Interview mit dem General-Anzeiger sagte, gebe es drei Möglichkeiten: eine große Spundwand im oberen Bereich, eine Spundwand im unteren Bereich oder eine Erhöhung des Leinpfads um rund zwei Meter.

Er bezifferte die Kosten auf zehn bis 16 Millionen Euro. Wie Schier nun sagte, sei es "völlig offen", wie die Finanzierung aussehen könne.

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