Stadt lehnt Schadenersatz ab Grab in Bornheim beschädigt

Bornheim-Brenig · Das Grab der Familie Dücks-Klein auf dem Breninger Friedhof wurde beschädigt. Der Stadtbetrieb Bornheim lehnt den Schadensersatz ab, weil der Verursacher nicht zu ermitteln ist.

 Die Einfassung des Grabes der Familie Dücks-Klein auf dem Breniger Friedhof ist beschädigt.

Die Einfassung des Grabes der Familie Dücks-Klein auf dem Breniger Friedhof ist beschädigt.

Foto: Hans-Peter Fuß

An der Ecke der Marmoreinfassung des Grabes der Familie Dücks-Klein auf dem Breniger Friedhof ist ein Stück herausgebrochen und die vordere Kante auf einer Länge von etwa 50 Zentimetern ist verschrammt. Der Schaden deutet darauf hin, dass er durch ein schweres Fahrzeug, etwa einen Friedhofsbagger, verursacht worden sein könnte.

Der Breniger Peter Dücks (72) hat den Schaden, den er nach Rücksprache mit einem Steinmetz auf 1000 Euro beziffert, dem Stadtbetrieb Bornheim am 12. März gemeldet. Der Stadtbetrieb leitet den Friedhof. Die Mitarbeiter sind auch für den Grünschnitt auf dem Friedhof verantwortlich. Das Ausheben von Gräbern besorgt eine Fremdfirma. Zudem sind von Grabeigentümern beauftragte Firmen auf dem Friedhof tätig.

Dücks hat den Schaden am Grab seiner Schwiegereltern am 28. Februar festgestellt. Er vermutet, dass dieser wenige Tage zuvor durch eine nicht hochgefahrene Stütze eines Friedhofsbaggers entstanden sein könnte. Er ging davon aus, dass der Verursacher vom Stadtbetrieb leicht zu ermitteln sei, da das Ausheben von Gräbern sowie Arbeiten an Grabmalen, Trittsteinen und Einfassungen genehmigungspflichtig sei.

Die schriftliche Antwort von Ulrich Rehbann, dem Leiter des Stadtbetriebs, stößt bei Dücks auf Unverständnis. Rehbann bedauert in seinem Schreiben vom 15. März den entstandenen Schaden. Er habe aber nach Rücksprache mit seinen Mitarbeitern und den im Umfeld des Grabes tätig gewesenen Gewerbetreibenden keinen Verursacher ermitteln können. Die Angaben von Dücks seien auch „wenig konkret“ gewesen.

Rehbann fragt: „Warum hätten unsere Leute den Schaden verschweigen sollen?“ Die Versicherung komme ja für den Schaden auf. Bisher sei dies immer problemlos geregelt worden. Ohne Hinweis auf einen Verursacher könne auch die Haftungsfrage nicht geklärt werden. Rehbann bittet um Verständnis, dass der Stadtbetrieb und damit die Gebührenzahler in Bornheim nicht für alle Schäden, für die kein Verursacher zu ermitteln sei, eintreten könne.

Der Leiter des Stadtbetriebs schließt nicht aus, dass Privatleute, die den Friedhof verbotenerweise befahren hätten, den Schaden verursacht haben könnten. Um dies künftig zu verhindern, sollen die Eingänge zu den Bornheimer Friedhöfen demnächst mit Schranken versehen werden.

Mit dieser Auskunft ist Peter Dücks nicht zufrieden. Er kann nicht nachvollziehen, dass es nicht möglich gewesen sein soll, den Verursacher zu ermitteln. Schließlich bedürften, wie Rehbann selbst mitgeteilt habe, gewerbliche Tätigkeiten von Steinmetzen auf Bornheimer Friedhöfen der konkreten Zulassung durch den Stadtbetrieb. Gewerbetreibende wie Gärtner und Floristen haben laut Rehbann ihre Tätigkeiten lediglich anzuzeigen. Daher müsse, so Dücks, doch festgestellt werden können, wer kurz vor dem 28. Februar in der Nähe des Grabes gearbeitet habe. Dücks will sich nun rechtlichen Beistand holen, um die Sache zu klären.

Meistgelesen
Neueste Artikel
„Ich weiß genau, wer gut singen kann“
Gespräch am Wochenende mit Multiinstrumentalist Richie Hellenthal „Ich weiß genau, wer gut singen kann“
Zum Thema
Aus dem Ressort